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Sparpotential dank elektronischer Vignette

Die Vignette war ein Ärgernis schon bei deren Einführung im Jahr 1985. Erstens wurde bemängelt, dass ein Zweiradfahrer genau gleich viel zahlen muss wie ein Autofahrer, also (bei deren Einführung) auch 30 Franken. Beim Auto wurde genau definiert, an welchen Stellen sie aufgeklebt werden durfte, während dies bei den Motorrädern nicht so klar war. Beim Thema Töff hatten sie in Bern nicht wirklich «pro-Töff» gehandelt, wie ein Artikel mit der Überschrift "Wohin mit dem Ding" in der MOTORRAD-Zeitung von 1984 zeigt.
Die zweite Ungerechtigkeit bestand für die Besitzer von Wechselschildern: Obwohl diese immer nur mit einem Fahrzeug unterwegs sein konnten, mussten sie für jedes einzelne Fahrzeug eine Vignette kaufen, wenn sie die Autobahnen benützen wollten. Lange war es ja so, dass unterschieden wurde zwischen einem nationalen Autobahnnetz und einem kantonalen Autobahnnetz: Dies bedeutete z.B. im Kanton Zürich, dass sowohl die Oberlandautobahn und -autostrasse, die Forchstrasse, die ursprünglich nicht richtungsgetrennt war sowie die Autobahn ab dem Flughafen nach Bülach, ohne Vignette befahren werden durfte. Nach der Abstimmung, als der Aufschlag von 40 Franken auf 100 Franken abgewendet werden konnte, wurden, entgegen anderslautender Aussagen von Doris Leuthard während des Abstimmungskampfes, alle diese Teilstücke ins Schweizerische Autobahnnetz aufgenommen, an vielen Stellen auch erweitert - obwohl Leuthard genau diese Auswirkungen von der erfolgreichen Abstimmung abhängig gemacht hatte. Wer die schweizerische Politik kennt, weiss inzwischen, dass nicht alles was in Bundesbern ans Volk geredet auch so wortgetreu umgewandelt wird. Das Versprechen mit dem Krankenkassenobligatorium, dass die Prämien dann günstiger würden, ist eines davon: Die Prämien haben sich inzwischen verdoppelt und dass jedes Jahr einige Hunderttausend Versicherte zur günstigsten Krankenkasse wechseln, dürfte die Kosten auch eher gesteigert denn verkleinert haben. Kein Wunder glaubt heute niemand mehr dem Bundesrat, wenn er sich vor dem Volk rechtfertigt.

E-Vignette ans Nummernschild gebunden

Für mich bringt die E-Vignette die Möglichkeit, meine beiden Autos (mit Wechselschild), die grossen Motorräder, die "neue" GoldWing und die Pan European sowie meine Oldtimer (mehrere Fahrzeuge auf einem Nummernschild) mit der E-Vignette zu versehen und so viel Geld einzusparen. Da nur die Schweizer dieses Wechselschild-System kennen, haben wir gegenüber den ausländischen Fahrzeugen einen Vorteil - würden wir mit der EU ein Rahmenabkommen abschliessen, so könnten sie diesen Fakt als Diskrimierung vor den (ausländischen) Kadi ziehen: Deshalb, hütet Euch am Morgarten, das Urteil* des EGMR, welches von den Linken so gefeiert wird, könnte sich als Bumerang erweisen! Weshalb sollten wir unsere eigenständige Erfolgsgeschichte von fremden Richtern abhängig machen?

*) Urteil der Richter in Strassburg, die den durch GREENPEACE instrumentalisierten Seniorinnen recht gab, dass "die Schweiz" zuwenig gegen den Klimawandel tut. "Die Schweiz", das sind wir, alle Srimmbürger/innen, die den Takt der Politik auch in dieser Sparte angeben - und nicht das EGMR in Strassburg!

Mit der Eingabe des Nummernschildes sieht man ob die Vignette dafür gültig ist.  


Aufgepasst vor Plattformen von Trittbrettfahrern

Die Webseite des Bundes, auf welcher die E-Vignette gekauft werden kann, heisst «e-vignette.ch»! Dort bekommt man für die 40 Stutz die Berechtigung wie mit der geklebten Vignette die Autobahnen in der Zeit zwischen dem 1.Dez. des Vorjahres und bis und mit dem 31.Januar des darauf folgenden Jahres uneingeschränkt zu benützen. Dann kann noch gewählt werden, ob diese Berechtigung öffentlich zugänglich ist bzw. von jemandem anderen als von der Polizei eingesehen werden kann. Dies macht dort Sinn, wo Fahrzeuge anderen Personen zum Gebrauch überlassen werden, z.B. Fahrzeuganhänger oder so.
Dass der Bund nicht vorgeht gegen «Trittbrettfahrer-Plattformen», die mit all jenen die darauf hineinfallen (vorzüglich Personen aus dem Ausland), verstehe ich nicht: Diese verkaufen die Vignette zu einem höheren Preis und koppeln dann beispielsweise einen Service daran, dass man gewarnt wird vor dem Ablauf der Vignettengültigkeit. Solchen Firmen die E-Mail-Adresse oder sogar die Handy-Nummer anzuvertrauen, öffnet diesen Tür und Tor für betrügerische Absichten.

Nach vollzogenem Kauf der Vignette kann man sich eine Quittung ausdrucken lassen als PDF [104 KB] aufs Handy oder als Papierausdruck fürs Handschuhfach. Ich habe die Quittung per Screen Shot aufs Handy gespielt.

Hier die Tipps von moto.ch, dem Nachfolge-Magazin der beiden Schweizer Töffheftlis, dem MotoSportSchweiz und TÖFF mit dem Titel: Wahlmöglichkeit «Digital oder Kleben»


Neue Karte ab 1.1.2020 der vignettenpflichtigen AB



Anteil der vignetten-pflichtigen Autobahnen wurde per 1.1.2020 ausgebaut

Per 1.1.2020 wurden viele kantonale Strassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Dies war auch die Begründung der Verkehrsministerin Doris Leuthard, weshalb die Vignette von 40 auf 100 Franken aufschlagen sollte: Doch mit jedem Liter Benzin zahlen wir bereits 30 Rappen in die Kasse der Nationalstrassen, weshalb sollen wir denn noch mehr dafür bezahlen? Es sind ja nachgewiesenermassen vor allem die Inländer (entgegen der Prognosen bei der ersten Volksabstimmung), die den Hauptteil dieser Gebühr in die Bundeskasse bezahlen. Im neusten Abstimmungsdossier wurden die Zahlen konkret genannt: Von den 9 Mio verkauften Autobahn-Vignetten wurden 3,2 Mio an Ausländer verkauft, das entspricht ungefähr einem Drittel: Somit wurden 132 Mio Franken durch die Ausländer beigesteuert, 370 Mio Franken bezahlten also wir alle! (Zahlen 2012)

Pikant: Bei der Volksabstimmung 1984 zur Vignette wagten unsere Behörde die Prognose, dass über 5 Mio Vignetten (zu je Fr. 30.-) über Autoklubs und Fremdenverkehrsbüros im Ausland und weitere 5 Mio an den Grenzen zur Schweiz verkauft werden dürften.
Ich habe schnell die obigen Zahlen von 2012 berechnet: Das sind 3,3 Mio Vignetten bei einem Preis von Fr. 40.-! Damit sind nur ein Drittel der versprochenen Vignetten an die Ausländer verkauft worden, den Hauptteil haben wir einheimischen Schweizer als zusätzliche Strassensteuer bezahlt!

Aus FL-Magazin Nr. 3 im Jahr 2020

Link zur Richtlinie 15-01 Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette) als PDF [301 KB] -Download  


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Zum Thema «Autobahn-Vignette»

Diese muss am Motorrad NICHT SICHTBAR angeklebt werden (im Unterschied zum Auto) Es bieten sich Plätze an wie unter dem (aufklappba- ren) Sitz, auf der Innenseite eines leicht zu entfernenden Deckels, an der Klappe des Benzineinfüllstutzens usw.  
   


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Erhöhung von 40 auf 100 Franken (+150%) verworfen



Dem Initiativ-Kommitee um den rührigen Solothurner Nationalrat Walter Wobmann, seines Zeichen oberster Töff-Fahrer der Schweiz (Präsident der FMS, welche die Rennhoheit der FIM in der Schweiz vertritt) war es zu verdanken, dass wir darüber abstimmen konnten. Entgegen aller Parteien, die für eine Erhöhung dieser Abgabe waren, lehnte aber das Schweizervolk bei einer Stimmbeteiligung von 53,6% die Änderung mit ab: Die Ja-Stimmen betrugen nur 39,5%, das entspricht 3/5 der Stimmen waren gegen die Erhöhung der Vignettengebühr.

Nach der Abstimmung hiess es, dass jetzt die 400 km Nationalstrassen der Kantone nicht zum Bund wechseln könnten, weil dadurch die Finanzierung fehle. Aber am 1.1.2020 wurden diese Strassen trotzdem dem Bund zugeteilt.

Die neu-zugeteilten und inzwischen ebenfalls abgabe-pflichtigen (vorher kantonalen) Nationalstrassen hier als PDF [2'952 KB] -Download

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Vignette 2011: SILBER-GRAU

Zum Thema Vignette gabs eine Pressemitteilung [14 KB] der IG-Motorrad


Ab 1.1.12: Busse f.fehlende Vignette nun Fr. 200.-

Nun ist es definitiv: Wer auf einer Autobahn bzw. Autostrasse fährt ohne gültige Vignette, wird ab dem 1. Januar 2012 mit 200 Franken zur Kasse gebeten! Wenig bekannt ist, dass noch längst nicht alle Autobahnen oder Autostrassen der Vignettenpflicht unterliegen. Kantonale Autobahnen, die nicht zum Nationalstrassennetz des Bundes gehören, dürfen ohne Vignette befahren werden. Ebenfalls, wenn es sich um eine Prüfungsfahrt handelt.

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