Vignette 2005 klebt nicht an
Motorrädern - die Oberzolldirektion bietet nun Lösungen an
Vor wenigen Tagen wurde die IG Motorrad, die grösste Interessenvertretung
der Motorradfahrer der Schweiz, von Mitgliedern darauf aufmerksam gemacht,
dass die Vignette 2005 an Motorrädern teilweise nicht kleben bleibt.
Motorradfahrern, die ihre Vignette korrekt kaufen, sie aber wieder
verlieren, droht deshalb eine ungerechtfertigte Busse. Auf ihre Anfrage bei
der Oberzolldirektion, wie die vielen Motorradfahrer, die bereits eine
Vignette verloren haben, nun wieder zu Ersatz kommen, erhielt die IG
Motorrad heute die folgende Antwort.
Die geschädigten Motorradfahrer könnten bei der Oberzolldirektion ein
Gesuch für den Ersatz der verlorenen Vignette einreichen. Ebenso wurde eine
Lösung für das Jahr 2005 gefunden um die Vignette nicht mehr auf das
Motorrad kleben zu müssen.
Wohl sei das Problem der nicht haftenden Vignetten 2005 erkannt, man habe
jedoch bereits darüber informiert, behauptet die Oberzolldirektion. Auf
ihrer Website sei ein entsprechendes Formular, das man ausdrucken,
ausfüllen und mit der nicht klebenden Etikette versehen könne, um es an die
Oberzolldirektion einzusenden. Während bei einem Auto die nicht klebende
Vignette abfällt und auf dem Armaturenbrett liegen bleibt, ist die
verlorene Vignette beim Motorrad für immer weg. Es wurde jedoch keine
Lösung für Motorräder - wie auch für offene Anhänger - kommuniziert.
Die IG-Motorrad hat sich nun mit der Oberzolldirektion auf folgende
Vorgehensweisen für das Jahr 2005 geeinigt:
Falls ein Motorradfahrer die Vignette 2005 verloren hat, kann er ein Gesuch
für eine Ersatzvignette an die Oberzolldirektion stellen, dieser ist nach Möglichkeit
eine Quittung oder die Trägerfolie beizulegen. Es wird jedoch darauf
aufmerksam gemacht, dass jede Ersatzforderung auf Berechtigung überprüft
wird und allfällige Betrüger verfolgt werden. Das Gesuch kann unter
www.vignette.ch heruntergeladen und mit dem Hinweis "verlorene
Vignette" versehen werden.
Für alle diejenigen, deren Vignette schlecht am Fahrzeug klebt oder die
nicht das Risiko des Verlierens eingehen wollen, gilt ab sofort folgendes
Vorgehen - vom Fahrzeugausweis eine Kopie erstellen und die Vignette dort
aufzukleben. Dieses "Ausweisvignettenpapier" ist immer
mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuweisen.
Alle Vignetten-Verkaufsstellen, insbesondere die Grenzverkaufsstellen
werden von der Oberzolldirektion angewiesen, Motorradfahrer über diese neue
Regelung zu informieren. Ebenso werden die Kontrollorgane informiert.
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Weitere Informationen:
Gregor Brunner, Präsident, 079 205 65 18
Peter Metzinger, Strategien und Medienarbeit, 079 628 61 26
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