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Fahre seit 28 Jahren unfallfrei Kat. B |
Hallo Herr Tobler Ich befasse mich damit Motorradfahren Kat. A, lernen zu wollen, bin aber noch unschlüssig wie ich das gestalten soll, bzw. wie ich eine gutes Training aneigne um dann auch die Prüfung abzulegen. Zu mir. Ich bin 48 Jahre alt, besitze den Führerausweis Kat. B, fahre seit 28 Jahren unfallfrei Auto und fuhr während meiner Jugendzeit Mofa. Ich würde gerne ab Mitte Feb/März mit dem Lernen beginnen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine entsprechende Beratung, bzw. Lernofferte unterbreiten können. Besten Dank & Gruss P. S.
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Habe 125er-Prüf.+ will grössere Maschine fahren |
Guten Tag
Ich habe mir einen 650ccm erworben und einen Lernfahrausweis. Vor 10 Jahren habe ich die 125ccm-Prüfung gemacht und vor 15 Jahren die Autoprüfung. Nun würde ich gerne den obligatorischen Kurs machen.
Können Sie mir sagen wann ein solcher stattfindet und wie teuer er ist?
Freundliche Grüsse Daniel Tobler Zürich
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Fahre jetzt Roller, möchte mit Töff beginnen |
Hallo! Ich bräuchte ein paar Infos zur Kat.A unbeschr.-Ausbildung. Ich besitze den A1 seit ca. 15 Jahren und möchte nun gern auf was "Grösseres" umsteigen. Im Gesuch für den Lernfahrausweis habe ich gelesen, dass ich eigentlich nur eine Grundschulung von 6 Stunde brauche.Ist das so richtig? Bei Euch werden ja verschiedene Kurse angeboten. Welche müsste ich dann belegen? Ich fahre eine Vespa. Sprich, ich bin nur Handschaltung gewöhnt. Laut Eurer Beschreibung wären dann Einzelstunden für mich wichtig, oder? Wie lange im Vorraus müsste man sich für Einzelstunden anmelden? Vielen Dank schon mal! Grüsse, S.
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Habe PW-Ausweis, möchte Kat. A1 prüfungsfrei! |
Prinzipiell muss man bereits Töff- bzw. Rollerfahren können, wenn man in den Kurs kommt. Wer kein eignes Fahrzeug besitzt, kann in der ABACUS Motorradfahrschule das entsprechende Fahrzeug als Fahrschulmaschine mieten. In der Kat. A1 stehen je 1 50 Kubik-Roller, sowie total 6 125er-Maschinen zur Verfügung. |
Habe beschränkte Roller-Erfahrung,möchte unbeschr. |
Wer vor dem 1.April 2003 den Lernfahrausweis für die PW-Prüfung beantragt und erhalten hat, dem wurde im Führerausweis die Kategorie A1 beschränkt auf 45 km/h eingetragen. (alte Kat. F) Um den A1 ohne Beschränkung fahren zu dürfen, braucht es als PW-Lenker eine obligatorische Grundschulung über 8 Stunden (2x4 Std. im Gruppenunterricht zu max. 5 TN an zwei verschiedenen Tagen) So sagt es das Gesetz. Mehr dazu hier |
Meine 16-jährige Tochter hat Theorie bestanden... |
Die 8 Std. Obligat. Grundschulung, so wie es im Gesetz steht, gibt es in der ABACUS Motorradfahrschule nicht: Die 8 Stunden, die zur Verfügung stehen, reichen bei weitem nicht aus, um das vorgesehene Kursprogramm vollumfänglich zu vermitteln, so dass bei den Teilnehmern auch etwas hängenbleibt.
Lese dazu den E-Mail-Verkehr mit dieser Mutter, die vor Jahren bei mir die Töff-Ausbildung und die Töff-Prüfung gemacht hat! Mehr dazu hier |
Lernfahrten nur mit Lernfahrausweis |
Um mit einem Kat. A1-Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man neben dem PW-Ausweis also auch einen Lernfahrausweis. Dieser wird vom Wohnsitzkanton erteilt und ist 4 Monate gültig. Während der Lernfahrten dürfen nur Personen mitfahren, die ihrerseits über die entsprechende Kat. A1 ohne Beschränkungen verfügen. |
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