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Habe PW-Ausweis, möchte Kat. A1 prüfungsfrei!

Prinzipiell muss man bereits Töff- bzw. Rollerfahren können, wenn man in den Kurs kommt. Wer kein eignes Fahrzeug besitzt, kann in der ABACUS Motorradfahrschule das entsprechende Fahrzeug als Fahrschulmaschine mieten. In der Kat. A1 stehen je 1 50 Kubik-Roller, sowie total 6 125er-Maschinen zur Verfügung.

Habe beschränkte Roller-Erfahrung,möchte unbeschr.

Wer vor dem 1.April 2003 den Lernfahrausweis für die PW-Prüfung beantragt und erhalten hat, dem wurde im Führerausweis die Kategorie A1 beschränkt auf 45 km/h eingetragen. (alte Kat. F) Um den A1 ohne Beschränkung fahren zu dürfen, braucht es als PW-Lenker eine obligatorische Grundschulung über 8 Stunden (2x4 Std. im Gruppenunterricht zu max. 5 TN an zwei verschiedenen Tagen) So sagt es das Gesetz.

Unser weitergehendes Ausbildungsprogramm

Die 8 Std. Obligat. Grundschulung, so wie es im Gesetz steht, gibt es in der ABACUS Motorradfahrschule nicht: Die 8 Stunden, die zur Verfügung stehen, reichen bei weitem nicht aus, um das vorgesehene Kursprogramm vollumfänglich zu vermitteln, so dass bei den Teilnehmern auch etwas hängenbleibt.

Als reine NUR-Motorradfahrschule, als Spezialist

darfst Du von uns mehr als den «0815»-Unterricht erwarten: Wir arbeiten prinzipiell auf einem weit höheren Niveau, als es die meisten übrigen Töff-Fahrschulen tun! Dafür nehmen wir uns mehr Zeit (5 statt 4 Stunden für einen Halbtageskurs ohne Mehrpreis), auch kommen, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, alle Kursteilnehmenden gut vorbereitet in diesen Kurs.

Anstelle von nur 4 Stunden Fahrzeugbeherrschung machen wir deren 10 Stunden

Zufriedenheit garantiert oder Geld zurück!

Wer also schon jahrelang mit seinem Kat. A1-Roller beschränkt auf 45 km/h herumgekurvt ist, kann in unserem anforderungsreichen und anspruchsvollen Kursprogramm auf alle Fälle viel dazulernen. Unser Unterricht hat Tiefgang! Dank dem x-tausendfach erprobten Kursprogramm kann jede/r, und sei sie/er noch so gut, etwas dazulernen. Unser Fahrzeugbeherrschungskurs wird auch von vielen Weiterbildungskandidaten, die die Töff-Prüfung schon im Sack haben, aber noch etwas dazulernen möchten, besucht. So hast Du etwas für Dein Geld, welches Du für die obligat. Grundschulung aufwenden musst.

Was es noch dazu braucht

Für die zweiten vorgeschriebenen 4 Stunden in Verkehrsbeherrschung machen wir in der Regel Einzelunterricht: Je nach Kandidat/in mind. 2, max. 4 Doppellektionen

Im Unterricht gefordert, nicht überfordert

Um jedem einzelnen Fahrschüler gerecht zu werden, arbeiten wir im Einzelunterricht mit Möglichkeit, als Hausaufgabe zwischen den Blöcken zu üben. So bleibt das Gelernte viel besser hängen, auch kann je nach Ausgangslage eine bedeutend höhere Verkehrssicherheit z.B. im Kurvenfahren erreicht werden. Wenn es darauf ankommt, im Verkehr schnell und sicher zu reagieren, kannst Du nur noch auf das zählen, was Du gelernt und gefestigt hast.

Im Unterricht gefordert, nicht überfordert

Um jedem einzelnen Fahrschüler gerecht zu werden, arbeiten wir im Einzelunterricht mit Möglichkeit, als Hausaufgabe zwischen den Blöcken zu üben. So bleibt das Gelernte viel besser hängen, auch kann je nach Ausgangslage eine bedeutend höhere Verkehrssicherheit z.B. im Kurvenfahren erreicht werden. Wenn es darauf ankommt, im Verkehr schnell und sicher zu reagieren, kannst Du nur noch auf das zählen, was Du gelernt und gefestigt hast.

Zum Ende: Testat und Ausweis-Eintrag

Wer die Bedingungen erfüllt hat, dem wird vom Fahrlehrer das Erreichen der Lernziele bestätigt. Das Testat muss zusammen mit dem bestehenden Führerausweis dem Strassenverkehrsamt eingereicht werden, danach bekommt man einen Führerausweis in Kreditkartenformat für die Kat. A1 (max. 11 kW, max. 125 Kubik) ohne Geschwindigkeitbeschränkung.

Lernfahrten nur mit Lernfahrausweis

Um mit einem Kat. A1-Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man neben dem PW-Ausweis also auch einen Lernfahrausweis. Dieser wird vom Wohnsitzkanton erteilt und ist 4 Monate gültig. Während der Lernfahrten dürfen nur Personen mitfahren, die ihrerseits über die entsprechende Kat. A1 ohne Beschränkungen verfügen.

Braucht es unbedingt eine Standortbestimmung?

Ein Fahrschüler mit italienischen Wurzeln fand, dass es keine Standortbestimmung braucht. Hier geht's zu meiner Antwort [744 KB] !

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