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FL-Infos vom 3. Juni 2022

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Am 3. & 4.Okt. - wer kommt mit nach Köln?




Es gibt DREI Jubiläen zu feiern!




2Rad-Verbände: Gemeinsame Charme-Offensive

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ab hier: Fahrlehrer-Infos vom 8.Dez. 2020


Winterbrief 2020 zum
«Jahreswechsel 2020/2021»

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Winterbrief zum Jahreswechsel 2020/2021

  Oerlikon, den 8. Dezember 2020


Liebe Fahrlehrerinnen, lieber Fahrlehrer
Liebe Töff-Händlerin, lieber Töff-Händler
 
 


  In Anbetracht der momentanen Lage ist es schwierig, positive Formulierungen zu finden; trotzdem versuche ich es zu tun. Man kann den Fokus darauflegen, was im vergangenen Jahr nicht möglich war, wie das unbeschwerte Reisen als Beispiel, oder dann eben, was alles trotzdem möglich war. Davon gibt’s ganz viel Tolles zu berichten! Wann beispielsweise konnten wir das letzte Mal in der Schweiz für Fr. 1.25 einen Liter Benzin kaufen? Auch waren wir innerhalb unseres Landes immer Töff-mobil, als Einzelfahrer war es nie verboten, auszufahren. Davon haben auch ganz viele Gebrauch gemacht.    


Wann beispielsweise konnten wir das letzte Mal in der Schweiz für Fr. 1.25 einen Liter Benzin kaufen?

  Die Gruppenausfahrten begannen wir Mitte Mai, unsere regelmässigen Donnerstags-Abendausfahrten. Im Anhang findest Du einen Rückblick auf das vergangene Jahr, den ich in erster Linie für jene Fahrschüler/innen verfasst habe, die bei mir das Töfffahren erlernt oder ihre Karriere als Töff-Lernfahrer/in abgeschlossen haben. Für erstere, was der weitere Ausblick ist und für die andern, was ihnen von meiner Seite alles noch an Möglichkeiten zur Verfügung stehen.    
  Die abgelaufene Saison hat uns, vor allem nach dem Ende des Shutdowns im Mai, viel Arbeit beschert. Durch die Werbekampagnen der Importeure wurden neue Kunden angelockt, die zum grossen Teil vorher nichts mit Töff am Hut hatten. Nicht nur die Töff-Händler, die bei einigen Einsteiger-Modellen schon bald ausverkauft waren, auch wir Fahrlehrer erlebten einen riesigen Ansturm: Es gab Fahrschulen, die waren auf Wochen hinaus ausgebucht.    


Nicht nur die Töff-Händler, die bei einigen Einsteiger-Modellen schon bald ausverkauft waren, auch wir Fahrlehrer erlebten einen riesigen Ansturm.

  Da man sich bei mir nicht auf dem Internet in die Kurse einschreiben kann, muss man sich per Mail oder Telefon melden. So bin ich sicher, dass die Schüler schon die notwendige Fahrerfahrung haben, die es in den Gruppenkursen braucht. Es waren auch viele darunter, die bei Null, also ohne jegliche Fahrerfahrung auf 2 Rädern, beginnen mussten! Diese konnten bei mir recht kurzfristig zum ersten Termin kommen, für sie stehen insgesamt 8 Fahrzeuge der Kat. A1 zum Üben zur Verfügung. Ab Ende Mai konnte ich mehrere Grundschulungskurse durchführen. Für den Teil 3, meinen Kurventechnik-Kurs auf dem Niveau eines Weiterbildungskurses, stelle ich höhere Anforderungen und so kam bei mir der erste Kurs erst Ende Juli zustande. Danach folgten deren fünf, der letzte Ende November. Für mich war also die Corona-Situation ein Segen, da ich nach vier schwierigen Geschäftsjahren, nach dem Ableben meiner langjährigen Lebenspartnerin mit ALS, nun deutlich mehr Arbeit hatte als in den Vorjahren.    


Für mich war also die Corona-Situation ein Segen, da ich nach vier schwierigen Geschäftsjahren, nach dem Ableben meiner langjährigen Lebenspartnerin mit ALS, nun deutlich mehr Arbeit hatte als in den Vorjahren.

  Nun noch ein paar Beobachtungen der Situation aus meiner Sicht: Mit Statistiken könnte man wahrscheinlich beweisen, dass viele dieser Neufahrer/innen sich mit Youtube-Filmchen schlau gemacht hat, wie man Töff fährt. Denn im Gegensatz zu den 70er-Jahren, als ich mit töfffahren begann, kann heute ein Händler kaum mehr dem Kunden bei seinen ersten Fahrversuchen helfen. Es gibt heute nicht mehr die Freiräume, die wir damals hatten, unsere eigenen ersten Fahrten zu machen. Im Unterschied zu damals gibt es aber inzwischen spezialisierte Töfffahrlehrer, die diese Aufgabe übernehmen können.   


Im Unterschied zu damals gibt es aber inzwischen spezialisierte Töfffahrlehrer, die diese Aufgabe übernehmen können.

  Doch es gibt viele Fahrschulen, die zwar obligatorischen Kurse anbieten, ohne dass sie weder eine entsprechende Infrastruktur, noch ein aufrichtiges Interesse dafür haben. Ich habe immer wieder Schüler, die mir berichten, dass ihnen zwar am Telefon gesagt wurde, dass sie für den Kurs fahren können müssen, aber die Schule keine Angebot gemacht hat, ihnen dabei zu helfen.    


Die Gruppenkurse schenken besser ein, Einzelunterricht ist mit Aufwand verbunden. Denn Autofahrstunden sind leichter und einfacher zu erteilen.

  Die Gruppenkurse schenken besser ein, Einzelunterricht ist mit Aufwand verbunden. Denn Autofahrstunden sind leichter und einfacher zu erteilen. Das ist leider die Situation heute! Seit 2003 müssen alle Töff-Fahrer die obligatorischen Kurse absolvieren, der Kuchen ist grösser geworden und mehr, immer mehr haben davon profitiert. Die Qualität der meisten Fahrschulen ist aber derart kläglich, dass in den letzten Jahren die Prüfungsdurchfallquoten weit über 50% liegen.    
     


Neue Regelung der Motorrad-Kategorien

Per 1.1.2021 sind neue Regeln eingeführt worden, die schon seit 2018 bekannt waren.

  Nun geht es um alles oder nichts, denn wer die Führerprüfung mit dem jetzt gültigen Lernfahrausweis nicht spätestens bis Mitte November schafft, wenn die nächste Winterpause beginnt, der kann nicht mehr von der bisherigen Regelung des Direkteinstiegs in die offene Motorradkategorie profitieren: Alle nach dem 1.1.2021 ausgestellten Lernfahrausweise berechtigen nur noch für Maschinen von maximal 35 kW Leistung. Wer jetzt eine Maschine besitzt, dies betrifft vor allem ältere Modelle, die man nicht drosseln kann, wird mit einem neuen Lernfahrausweis nicht mehr damit fahren dürfen. Wer so verkaufen muss, verliert Geld, teilweise viel Geld!    


Alle nach dem 1.1.2021 ausgestellten Lernfahrausweise berechtigen nur noch für Maschinen von maximal 35 kW Leistung.

  Das muss den Fahrschülern klar vermittelt werden, denn sonst sind sie «die Bschissene»: Veranstalter, die ihren Kursteilnehmern nicht klar gesagt haben, dass man mit einer Grundschulung nicht zur Prüfung gehen kann, dass es vorher dazu noch eine Ausbildung im Einzelunterricht braucht, werden kaum genügend Zeit für die vielen Fahrschüler/innen haben. Das wird Engpässe, keine oder ungenügende Unterstützung und bei entsprechendem Misserfolg böse Erfahrungen bringen. Es wird auch auf dem Strassenverkehrsamt Terminprobleme geben, vor allem im Herbst, wenn jede/r 2 oder gar 3 mal antritt. Es wird, wie schon in diesem Jahr, bestimmt lange Wartezeiten geben und wenn die Prüfung negativ verläuft, dazu keine weitere Möglichkeit mehr.    


Es wird, wie schon in diesem Jahr, bestimmt lange Wartezeiten geben und wenn die Prüfung negativ verläuft, dazu keine weitere Möglichkeit mehr.

  Meine Prognose ist, dass mindestens 50% aller, die in diesem Jahr auf den Zug aufgesprungen sind – ich rede da nicht von meinen Fahrschülern – keine erfolgreiche Prüfung schaffen werden, was dann zu vielen Occasionsmaschinen führen wird. Das betrifft in erster Linie jene Anfänger, die mit einer völlig falschen Maschine gestartet sind.    
  Nun zu den Neuerungen per 1.1.2021: Hauptunterschiede gegenüber altem Regime NEU Kat. A1 max. 50 Kubik, max. 4 kW bei maximal 45 km/h ab 15 Jahren, für 16-Jährige A1 bereits mit 125 Kubik/max. 11 kW (wichtig!), Kat. A beschränkt ab 18 Jahre und KEINEN DIREKTEN EINSTIEG mehr in die offene Kategorie A mit mehr als 35 kW.

 
 


... und KEINEN DIREKTEN EINSTIEG mehr in die offene Kategorie A mit mehr als 35 kW.

  NEU muss nur noch 1x die obligatorische Grundschulung (3x4 Std. für alle Kat.) absolviert werden, die Gültigkeit ist unbegrenzt. Wer die Kat. B (Auto) erwirbt und einmal die (neu-rechtliche) PGS absolviert hat, bekommt automatisch die Kat. A1/ max. 11 kW eingetragen auch ohne Prüfung.    


Zur Vergrösserung: «Klick»e aufs Bild!

Regelung vor dem 1.1.2021  Regelung ab dem 1.1.2021 


«Klick»e hier zur Definition der Kat. A1 ab 15 Jahren « KLEINMOTORRÄDER»

  Die Übergangsregelung erlaubt noch das Ablegen einer Führerprüfung der Kat. A beschr. bis zum 30.Juni 2021, nach altem Recht ohne Aufsteigerprüfung nach einer zweijährigen Frist zur Kat. A unbeschränkt zu kommen. Diese Fristverlängerung wurde wegen Corona gewährt, da es in einigen Kantonen im vergangenen Herbst zu Engpässen bei den Prüfungsterminen gekommen ist.

Zur entsprechenden Weisung hier [1'128 KB]  
 
  Wer in der Altersklasse unter 18 Jahren einen Lernfahrausweis besitzt mit einer Beschränkung auf 50 Kubik, muss ihn je nach Weisung des entsprechenden Kantons umtauschen, damit er 125 Kubik fahren darf. Der Ausweis muss immer dem Fahrzeug entsprechen. Aufgepasst: Nicht jede 125er-Maschine hat weniger als 11 kW, sobald es über 11 kW sind, gehört sie in die Kategorie A beschränkt, die frühestens ab 18 Jahren gefahren werden darf.    


Wer mit einer 11 kW-Maschine, die nicht der Norm entspricht, einen Unfall baut oder erwischt wird, macht sich des Straftatbestandes des Fahrens ohne Führerausweis schuldig.

  Es ist relativ einfach nachzuweisen: Mit 11 kW kann man eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 100-110 km/h erreichen, wer schneller unterwegs ist, muss mehr PS haben als erlaubt! (aerodynamisch günstige Sportmaschine mit langliegendem Fahrer vielleicht max. 120!) Ich kann mich gut an die Yamaha TDR oder Aprilia Red Rose erinnern, die 130-140 km/h gingen … Wegen der damaligen Lärmbestimmungen stand eine wenig realistische Leistungsangabe im Fahrzeugausweis!

 
 
  Es ist zu befürchten, dass die Neuerung, dass bereits 16-Jährige 125er-Maschinen fahren dürfen, zu bedeutend höheren Unfallzahlen führen wird. Es ist extrem wichtig, dass sich sowohl die Fahrlehrer wie auch die Töff-Händler diesen Kunden speziell annehmen. Was für ein Gefühl muss es sein, wenn man die Eltern beraten hat und nach ein paar Wochen sie ihr Kind verloren haben! Ein befreundeter Töff-Händler sagte mir einmal: «Ich verdiene mein Geld mit den lebenden Töff-Fahrern, nicht mit den toten!» Als ich 16jährig war, wollte ich diese Zusammenhänge auch nicht wahrhaben und wünschte mir, in Amerika zu leben, wo man schon mit 16 Autos fahren darf!

 
 


Grosse Verantwortung f.die Töffhändler&-Fahrlehrer

Was für ein Gefühl muss es sein, wenn man die Eltern beraten hat und nach ein paar Wochen diese ihr Kind verloren haben!

  16-Jährige sind in einem sehr gefährlichen Alter: Die Entwicklung ist sehr unterschiedlich, während einige noch richtige Kinder sind, gibt es andere, die schon sehr viel Verantwortung in der Familie, im Verein, in ihrer Lebenslaufbahn übernehmen. Aber alle haben sie etwas gemeinsam: Sie machen oft Dinge nur darum, um in den Augen von anderen gut dazustehen, ohne an die Folgen ihres Tuns zu denken! Aufgrund ihrer bisherigen Lebenserfahrung haben sie noch keine Ahnung, was im Verkehr alles passieren kann. Sie beginnen erst zu denken, wenn etwas schief gelaufen ist! Diese Unerfahrenheit im Verkehr zusammen mit dem kindlichen Gehabe (vor allem Männer!) ist extrem gefährlich.

 
 


Aber alle haben sie etwas gemeinsam: Sie machen oft Dinge nur darum, um in den Augen von anderen gut dazustehen, ohne an die Folgen ihres Tuns zu denken!

  Das zweite Argument, weshalb ich von der schweizerischen Lösung mit den offenen 50 Kubik-Maschinen überzeugt war, ist die Tatsache, dass man bei einer 125er eher jemanden mitfahren lässt (das L und die Illegalität solchen Tuns ist in diesem rebellischen Alter völlig schnorz) – so fahren sie dann zu zweit ins Verderben! Mit der 50er waren die Platzverhältnisse und auch die Kraftentwicklung nicht wirklich einladend für das Fahren zu zweit. In einem Jahr wissen wir mehr: Die Unfallzahlen werden uns dann Aufschluss über meine Vermutung vermitteln. Um diese Zusammenhänge zu verstehen, braucht es keinen Doktortitel, nur eine Portion Lebenserfahrung und gesunden Menschenverstand. Es werden die meisten Fahrer/innen ohne eine (Einzel-) Schulung unterwegs sein …

 
 
  Leider hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit, gegen die Meinung vieler Fachleute, die mit mir einig sind, Gesetzesänderungen vorgenommen, die der Sache der Verkehrssicherheit total abträglich sind:   


Die Abschaffung der gelben Nummernschilder an den 50 Kubik-Maschinen: Vorher konnte man am Nummernschild erkennen, ob dieses Fahrzeug auf die Autobahn/-strasse darf oder nicht

Aus dem Lernfahrausweis, der ursprünglich 2 (+7) Monate gültig war, wurde erst ein Lernfahrausweis (in einigen Kantonen zumindest) der 4 (+7) Monate gültig war, dann ein Lernfahrausweis, der 4+12 Monate gültig ist! Das hat dazu geführt, dass die 16jährigen A1-Lenker keine Führerprüfung mehr gemacht haben, der Rückgang bei den Kat. A1-Prüfungen brach im Kanton Zürich um 90% (neunzig Prozent!) ein. (Vergleich Kat. F/A1 2002/2003)

Die prüfungsfreie Kat. A1 für Personenwagenlenker hat dazu geführt, dass die Fahrlehrer keine Triage vornehmen zwischen denjenigen, die nach dem Kurs fahrtüchtig und verkehrssicher sind und denjenigen, die immer noch nicht fahrtüchtig sind, wie vor der Gesetzesänderung statt des Erreichens der Lernziele, nur die Kursteilnahme bestätigen. Dieser erkannte Fehler wurde in der neusten Gesetzgebung, obwohl von allen Seiten (Verkehrsämter/Fahrlehrerschaft) verlangt, nicht berücksichtigt. Daran wird auch der dritte Teil (neu!) des Kurses nichts ändern!



Dieser erkannte Fehler wurde in der neusten Gesetzgebung, obwohl von allen Seiten (Verkehrsämter/Fahrlehrerschaft) verlangt, nicht berücksichtigt.

Die Herausnahme des Eintrags für Automatikgetriebe bei den Motorrädern per 1.4.2003 führte zusammen mit der automatischen Erteilung nach 2 Jahren ohne Aufsteigerprüfung in die offene Kat. A dazu, dass die A beschr.-Prüfung auf einer 250er-Vespa gemacht werden konnte und später ohne weitere Prüfung eine grosse Harley, eine grosse BMW oder eine Hayabusa gefahren werden konnte! (Immerhin hat man nun das zweite korrigiert!)

Die neuste Änderung: Kat. A1-Kurs, egal ob mit Kleinmotorrädern, mit automatischem Scooter oder mit einer geschalteten Maschine absolviert behält EWIG die Gültigkeit und führt zum automatischen Eintrag in den Führerausweis beim Bestehen der Autoprüfung für die Kat. A1 (125 Kubik/ 11 kW). Zu hoffen ist, dass die Fahrzeugbeherrschung für die grösseren Kategorien dann über entsprechende Prüfungsanforderungen gesteuert wird!



  Als Pionier in der Töff-Fahrlehrer-Szene (mein erster Kontakt mit Louis Hübscher fand schon zu einer Zeit statt, als ich noch Realschul-Lehrer war!) und als immer noch einziger Fahrlehrer, der seit 1987 seinen Lebensunterhalt mit Motorrad-Fahrschule verdient, war ich nie ein Freund des Fahrschul-Obligatoriums: Es hat dazu geführt, dass vor allem mit der Änderung im Jahr 2003, als der direkte Einstieg in die offene Kategorie A möglich wurde und plötzlich praktisch alle Lernfahrer die Töff-Kurse besuchen mussten, viele Autofahrlehrer auf den Zug aufgesprungen waren, obwohl sie selbst vielleicht über keine Motorraderfahrung verfügten, weil sie erst kurz vor der Töfffahrlehrer-Ausbildung die grosse Töff-Prüfung absolviert hatten. Leider war, im Gegensatz zum Auto, keine Bestimmung im Gesetz, wie lange jemand die entsprechende Kategorie haben muss. Heute selbst fahren lernen – morgen den Anfängern sagen, wie sie es machen müssen! Zum Zeitpunkt, als ich das erste Mal vor meinen Fahrschülern stand, hatte ich weit über eine Viertelmillion Töff-Kilometer zurückgelegt.

 
 
  Seit 2010 nehme ich Einsatz als Vertreter der Töff-Fahrlehrer in der QS-Kommission des Schweiz. Fahrlehrer-Verbands. Im neuen Berufsbild werden verschiedene Punkte für die Zukunft korrigiert, auch wird es möglich sein, Töff-Fahrlehrer zu werden ohne Autofahrlehrer zu sein. Aber bereits in der Vergangenheit wurden Verbesserungen gemacht, wie der Test zur Überprüfung der Fahrkompetenz. Ich verfasste dazu einen Bericht im l-drive. In den letzten zwei Jahren wurden die Arbeiten an die Hand genommen, um dem Handbuch für Autofahrlehrer ein ebenbürtiges Werk für die Motorradfahrlehrer zur Seite zu stellen. Die Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, wegen der Änderungen im Berufbildungsgesetz wurden sie für den Moment gestoppt. Zusammen mit Küre Werren, meinem Pendant im Kanton BE (viele Jahre arbeitete er ebenfalls als NUR-Töff-Fahrlehrer) konnten wir unsere Erfahrungen in diesem Werk einbringen. Anfangs Dezember machten wir noch eine Fotoses-sion im Moto Corner Wohlen zur Ausrüstung (Bekleidung).    




  Im November wurde der Töff-Fahrlehrer-Verband «zu Grabe getragen»: Nach einem früheren Versuch, ihn aufzulösen, welcher aber von den Welschen abgeschmettert wurde, darbte er nun auf kleinem Feuer vor sich hin. Alle Anstrengungen, vor allem in der Weiterbildung Anschluss an glorreiche Zeiten zu finden, schlugen fehl. Es fischen inzwischen zu viele Mitbewerber in diesem Teich. Es gelang nicht, Kurse zu organisieren, welche sich von den anderen Angeboten abhoben, leider. Dass es inzwischen Kurse für Töff-Fahrlehrer gibt, in welchen kein einziger Meter Töff gefahren wird, bedaure ich sehr. Während vieler Jahre hatte ich Kurse im OFV betreut, wo es immer darum ging, sich selbst mit dem Fahren auseinander zu setzen. Man kann immer dazu lernen, geredet wird schon in den Grundkursen viel zu viel und viel zu wenig gefahren. Er-fahrung kommt von Fahren, nicht von Herbeireden – beim Reden kann man sich vielleicht weniger blamieren … Die Interessen der Motorradfahrlehrer werden im SFV vom letzten Präsidenten des SMFV, Jürg Stalder, wahrgenommen, der schon seit vielen Jahren im Vorstand des SFV Einsitz nimmt. Er wird nun eine Gruppe von ins-gesamt 5 Personen zusammenstellen, die die kommenden Aufgaben angehen werden. Je nach Bedarf wird es dann Arbeitsgruppen, so wie die momentane Gruppe zur Ausarbeitung des Kat. IV-Handbuchs, für ganz bestimmte Einsätze geben. Ich hoffe sehr, dass die zum 1.Januar aufgepeppte PGS-Weisung, bald komplett überarbeitet wird. Sie ist ja nun auch schon 18 Jahre alt geworden. Wer allenfalls sein Interesse für diese Motorrad-Gruppe des SFVs noch bekunden möchte, müsste sich an das Sekretariat zuhanden Michael Gehrken oder an Jürg Stalder wenden. (@l-info.ch)   


Wer allenfalls sein Interesse für diese Motorrad-Gruppe des SFVs noch bekunden möchte, müsste sich an das Sekretariat zuhanden Michael Gehrken oder an Jürg Stalder wenden. (@l-info.ch)

  Die aktuelle Corona-Situation schlägt langsam aufs Gemüt und es wäre schön, wenn wir diese grässliche Zeit bald hinter uns hätten. Ich fühlte mich durch den Verband sehr gut unterstützt, einen speziellen Dank an Willi Wismer vom ZFV, der auch keinen Sonntag kennt, wenn es sein muss und das Team im Sekretariat des SFV unter Führung unseres Präsidenten Michael Gehrken. Sie haben immer sofort für uns abgeklärt und uns aus erster Hand informiert, was allfällige Neuerungen für unseren Fahrschulalltag bedeuten. Vielleicht hat das einigen die Augen geöffnet, die bisher als Trittbrettfahrer von all den Verbandsaktivitäten profitierten, ohne sich an den Kosten zu beteiligen, wie wichtig in solchen Zeiten diese Berufsorganisation für uns ist. Zeitweise war ich in meiner Berufskarriere Mitglied in drei Verbänden, im OFV, wo ich als Töffinstruktor eingesetzt war, im SMFV, wo ich 7 Jahre Mitglied im Vorstand war, wo ich PR und die Verbandszeitung betreute und natürlich beim Zürcher Fahrlehrer-Verband, wo ich «zu Hause» bin. Dort beteiligte ich mich mehrere Jahre in der Verkehrskommission.    
  Es ist schwierig abzuschätzen, was in diesem Jahr alles möglich ist: Das LOVE RIDE Committee hat es noch nicht aufgegeben, die grösste Schweizer Töff-Party anfangs Mai durchzuführen. In meinem Jahresprogramm wird es alle Veranstaltungen geben, ohne dass ich aber zum heutigen Zeitpunkt weiss, was dann wirklich stattfindet. Natürlich möchte ich, neben den Rennstrecken-Veranstaltungen, wo ich als Teilnehmer dabei bin, wieder meine fünftägige Enduro-Veranstaltung anlässlich der «Stella Alpina» in Italien durchführen. Natürlich sind mir, wie oft in den vergangenen Jahren, auch Fahrlehrer-Kollegen herzlich willkommen. Es ist eine sensationelle Fahrt hin und zurück und man kann mit (auch gemieteten) Enduromaschinen an zwei Tagen in hartes Gelände fahren. Wer mit Gelände wenig am Hut hat, aber Schotterstrecken selbst mit Strassenmaschinen befahren will, kommt auf seine Kosten, am Zielort wie auch auf der Heimreise. Bitte früh anmelden, es braucht Hotel und Transportmittel, welche ich vorher organisieren muss.    
 
Seite noch in Arbeit  
 
     


bfu-Abklärungen betr. neue Kat. A1 (Auszüge)



Abbildung 3, Seite 53 bfu-Sicherheitsdossier Nr.17

Schwere Personenschäden bei Jugendlichen (15-17 Jahre) pro 100 Mio Personenkilometer nach Geschlecht und Verkehrsteilnahme 


2013 Studie in Österreich nach Änderung d.Gesetzes

Veränderung des Unfallgeschehens in Österreich nach Senkung des Mindestalters für Kategorie A1
In Österreich wurde das Mindestalter für die Kategorie A1 im Jahr 2013 von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Im Zusammenhang damit wurde ein obligatorischer Kurs zur Risikokompetenz für junge Motorradfahrer entwickelt. Das VIAS-Institut hat ebenfalls untersucht, ob sich nach dieser Anpassung das Risiko für Neulenkende, bezogen auf die Anzahl Führerausweise, verändert hat (bis 2013 waren die Neulenker 18- und 19jährig, ab 2013 16- und 17-jährig).
Die Analyse zeigte, dass das Risiko bei den 16- und 17-Jährigen um ein Mehrfaches höher ist als bei den 18- und 19-Jährigen. Die Zahl der Verunfallten nahm ebenfalls zu: Es gab 150 Verletzte und 2 Topdesfälle mehr pro Jahr. (Wikipädia Stand Ende 2020: 8,9 Mio Bevölkerung) Eine Kompensatorische Reduktion der Verunfallten in anderen Kategorien oder bei den 19- und 19-jährigen Motorradfahrern konnte nicht festgestellt werden.

Abbildung 4, Seite 53 bfu-Sicherheitsdossier Nr.17

Verteilung der schweren Personenschäden bei Motorradfahrern (16-17 Jahre) Nach Unfalltyp und Ortslage (Durchschnitt d.Jahre 2014-2018) 


Mopeds sind in Österreich in dieser Altersgruppe viel populärer als Motorräder der Kat. A1. Obwohl 16- bis 17-jährige Motorradfahrer im Vergleich zu gleichaltrigen Mopedlenkern ein deutlich höheres Risiko haben, bei einem Unfall verletzt oder getötet zu werden, gibt es deutlich mehr verunfallte Mopedlenker. Die relativ geringe Popularität der Kategorie A1 hat sicher dazu beigetragen, dass sich das hohe (auf die Anzahl Führerausweise bezogene) Risiko in dieser Altersgruppe nicht in einer stärkeren Zunahme der Verunfallten ausgewirkt hat. Möglicherweise hat auch der obligatorische Kursbesuch dazu beigetragen. (VIAS, 2019)

Zum ganzen Papier: «Klick»e zum PDF unten



16-Jährige verhalten sich anders als 18-Jährige

  16-Jährige sind in einem sehr gefährlichen Alter: Sie machen viele Dinge, um in den Augen von anderen gut dazustehen! Sie kennen das Leben noch nicht, sie haben auch keine Ahnung, was im Verkehr alles passieren kann. Sie denken in erster Linie an die Lust, was im Zusammenhang mit ihrer Unerfahrenheit im Verkehr extrem gefährlich sein kann. Das zweite ist, dass man (gegenüber einer 50 Kubik-Maschine) eher jemanden mitfahren lässt (das L und die Illegalität solchen Tuns ist in diesem rebellischen Alter völlig schnorz) – sie fahren dann zu zweit ins Verderben!    
  Zwei Erlebnisse, die das illustrieren: Ich gab einen Ferien-Kurs für 15jährige, die mal Töff- bzw. Roller schnuppern wollten. Der Anlass war von der Stadt Zürich innerhalb des Programms für Schulferien ausgeschrieben und fand auf dem Gelände der Antischleuder Schule in Regensdorf statt. Einer der Teilnehmer fragte mich, ob er bei seinem Kollegen, der damals einen Kat. F-Roller mit 40 km/h (ja, es ist schon ein paar Jahre her!) hinten drauf setzen dürfe, obwohl der noch mit dem Lernfahrausweis unterwegs ist. Ich gab ihm die korrekte Auskunft, dass das wohl vom Gesetz her (unsinnigerweise) erlaubt sei, ich es ihm aber nicht empfehlen würde. Später hörte ich, dass er einen fürchterlichen Spiral-Beinbruch mit bleibenden Folgen habe, weil er mit diesem Fahrer gestürzt ist und nun seine Eltern gegen diesen Lernfahrer prozessieren … Meinen Rat schlug er in den Wind!    


Ich gab ihm die korrekte Auskunft, dass das wohl vom Gesetz her (unsinnigerweise) erlaubt sei, ich es ihm aber nicht empfehlen würde. Später hörte ich, dass er einen fürchterlichen Spiral-Beinbruch mit bleibenden Folgen habe ...

«Er wollte wissen, wo das Limit ist!»

  Das zweite Erlebnis startete mit einem Schreck: Ich fuhr auf eine komplett unübersichtliche, mit einem Signal als scharfe Kurve ausgeschilderten Rechtskurve und, weil ich mitten in der Kurve in den Parkplatz abbiegen wollte, relativ nahe an der Mittellinie. In diesem Moment kam ein Fahrer auf einer 50 Kubik-Sportmaschine angeflogen, mit dem ganzen Körper auf unserer Strassenseite, über der durchgezogenen Linie. Ich schaute auf dem Parkplatz zurück und sah, dass er gleich darauf drehte, um von neuem Anlauf zu nehmen. Ich sagte meiner Schülerin, dass er jetzt solange an dieser Kurve «üben» würde bis er stürzt. Als wir eine Stunde später zurückkamen, hatte es Schleifspuren und herumliegende zerbrochene Gläser auf der Strasse. Meine Prognose hatte sich zu 100% eingestellt – so funktionieren eben die Kinder auf Motorrädern! Ich hatte einmal einen Töffmech-Stift, der war 18 Jahre, durfte aber damals direkt grosse Maschinen fahren. Er übte in einer Kurve mit seiner 600er-Enduro so lange, bis er stürzte: Er wollte wissen, wo das Limit ist! Einige andere Töff-Mechen, die ich zur Prüfung brachte, mussten ihren frisch ergatterten Führerausweis am Prüfungstag auf dem Strassenverkehrsamt zurücklassen, da die Frist für Führerausweisentzug startete: Mit 180 km/h auf der Autobahn, selbstverschuldete Unfälle, usw.    
  Meine eigene Führerprüfung war gerade ein Jahr und eine Woche alt, als ich «den Fuss in der Türe zum Himmel» hatte: Als AS1-Fahrer (zweizylinder Zweitakt-Yamaha mit 125 Kubik) konnte ich es nicht verstehen, weshalb die Fahrer grosser Maschinen im Regen «wie mit em Gagg idr Hose» unterwegs sind und ich war auf meiner 125er immer der Schnellste in der Nässe. Mit der 250er-CB war ich dann am 1.Okt. frühmorgens unterwegs, die Strasse leicht feucht durch den Reiff, als ich in einer scharfen Rechtskurve stürzte und mit dem Fussraster einen entgegenkommenden Volvo aufschlitzte. Ich selbst wurde durch den Stoss mit dem Hintern gegen die Frontlampe auf meine Fahrbahn zurückgeworfen, wäre das Auto um Zehntelsekunden später angekommen, wäre ich von ihm überrollt worden und könnte diese Zeilen nicht mehr schreiben.

 
 
  Dieser «Schuss vor de Bug» hat mich danach vor Übermut gewarnt, ich fahre lieber mit Reserven, auch in der Nässe. Andere Töff-Fahrer in diesen Jahren teilten mein Glück nicht, wir trugen sie zu Grabe, damals bei 1700 Verkehrstoten jährlich war das an der Tagesordnung. Zu dieser Zeit, bei einer viel geringeren Zahl an immatrikulierten grossen Motorrädern, starben jährlich 150, während es im Jahr 2019 noch 30 waren.    
     


Vergleich: Zahlen von heute und damals

Am 30.Sept. 1978 waren laut "Heft 624 Motorfahrzeugbestand in der Schweiz" total 122'804 Motorräder immatrikuliert. Diese setzten sich zusammen aus 37587 Kleinmotorrädern (bis 50 Kubik) und 84025 über 125 Kubik. Daneben wurden noch 571 Dreiräder aufgeführt und 621 Motorschlitten. Die Motorfahrräder sind in dieser Statistik nicht aufgeführt. Die Zahl der Mofas verdreifachte sich in den Jahren 1963 bis 1972. 
1974 wurden im Strassenverkehr von 31'749 verletzten Personen insgesamt 1'372 Personen getötet: Total 119 als Lenker von Motorrädern (85), Motorrollern (12) und Kleinmotorrädern (22) sowie als Mitfahrer "anderer Fahrzeuge" (nicht PW) insgesamt 57, ohne dass sie detailliert ausgewiesen wurden. Das können auch Mitfahrende auf Mofas oder Traktoren gewesen sein. Mit 155 Getöteten waren die Mofafahrer ebenfalls als motorradfahrende Zweiräder in der Statistik. Schon damals war es gefährlich, ein Mann zu sein: (in Klammer weibl. Getötete) Als Lenker 591 (70), als Mitfahrer 135 (134) und als Fussgänger 208 (107). Nur die Kinder lebten gefährlicher als Fussgänger: 81, als Lenker 26 und als Mitfahrer deren 20.  


Diese Seite wurde ständig erweiter und ergänzt bis zum 18.Febr. 2021


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Die ergänzende Weisung vom 9.Okt. 2020 als PDF-Download hier [1'128 KB]  



Mit diesem LINK landest Du jeweils auf den neusten Weisungen, die vom ASTRA herausgegeben wurden! 




ab hier: frühere Informationen in 2020

FL-Info-Rundbrief vom 5.Oktober: Schlussfahrt




Massnahmen im rollenden Verkehr: Wehe, wenn ...

Wer nicht macht was (neu) Gesetz ist, wird mir Ordnungsbusse betraft! Klare ansage, nicht? Auto- und Töff-Fahrer werden IMMER zur Kasse gebeten! 



NEU wird das Rechtsabbiegen an einer Ampel bei Rot erlaubt! Richtig, bei ROT dürfen Velofahrer UND Mofa-Fahrer UND auch alle E-Bike-Fahrer abbiegen, auch wenn die Ampel auf ROT steht - sofern dies entsprechend signalisiert ist!

Wie war das mit den Einbahnstrassen? Richtig, Velofahrer und Mofa-Fahrer dürfen in einer Einbahnstrasse entgegen der Fahrtrichtung fahren - sofern dies entsprechend signalisiert ist! Hiezu wurde extra ein neues Signal geschaffen. Doch der Alltag lernt uns, dass sich die Velo-Fahrer darum foutieren, ob es die Signalisation erlaubt - sie fahren einfach, ob es gestattet ist oder nicht, und, wenn nötig weichen sie auf das Trottoir aus! Und das Trottoir wird ja jetzt auch geöffnet für über 7jährige Kinder - sofern es keinen Radweg oder keinen Radstreifen hat. Würde diese Regel AUSSERORTS gelten, dann würde ich es ja im Sinne der Verkehrssicherheit begrüssen, aber so werden die Trottoirs noch unsicherer für alle jene Fussgänger, die wir gerade eben mit über 60 Milliarden vor dem Corona-Tod gerettet haben!!! 



Weitere Massnahmen zugunsten der Velofahrer

Sogenannte «Schnellstrassen» für Velofahrer wurden in Zürich bereits eingerichtet, sie wurden aber wieder abgeschafft, denn die Velofahrer fahren sowieso den kürzesten Weg, selbst wenn sie die Autofahrer auf den Hauptachsen behindern, so z.B. an der Rämi- und Universitätsstrasse, die mit Velorouten einfach umfahren werden könnten.

Nun sollen sie in Tempo 30-Zonen eingerichtet werden, wo dafür extra Rechtsvortritt zu ihren Gunsten aufgehoben werden soll, in Gebieten, wo es nur ausnahmsweise Fussgängerstreifen haben sollte! Welche Velofahrer fahren denn Tempo 30, wenn es bergab geht oder wenn sie mit elektrischer Unterstützung auf einer vortrittsberechtigten Velostrasse schneller fahren können? Da sie ja über keinen Tacho, und nachts über kein Licht - wenigstens viele von ihnen - verfügen, kann man sie ja für das Schnellfahren auf der extra für sie eingerichteten «Schnellstrasse» auch nicht dafür büssen ...

Es werden zwar keine Schilder aufgestellt, - deren hat es eh viel zu viel - sondern grossflächige Piktogramme auf der Fahrbahn! Halleluja, bei Regen und Schnee noch mehr Gleitfallen als sonst schon, wie beispielsweise die grossflächigen E_-konformen Gleitflächen bei Schulhäusern in der Tempo 30-Zone, wo ja sowieso alle langsam fahren sollten. Wegen der schnellfahrenden Velofahrer werden dann wohl Tempo 20-Strecken eingerichtet in der Umgebung von Schulhäusern! 






Weitere Massnahmen im Strassenverkehr

Über das «Alkohol-Ausschanksverbot» an Autobahnraststätten kann man geteilter Meinung sein, im Prinzip ist jeder eigenverantwortlich. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger der Kat. BE ist in der EU für entsprechende Gespanne auf 100 km/h angehoben worden, die Schweiz passt sich an.
 
Dass nun auch Zweiräder beim Parkieren zur Kasse gebeten werden, ist höchst unerfreulich. Vor allem weil das Parkieren für motorisierte Zweiräder seit der Einführung des Trottoirparkierverbots im Jahr 1989 nie gelöst worden ist. Es ist total motorradfeindlich - im Gegensatz zu all den velo-freundlichen Änderungen!  


Parkgebühren nun auch für motorisierte Zweiräder



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