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Vom 18. November 2019 bis 28. Februar 2020 werden keine praktischen Motorrad-Führerprüfungen abgenommen.

Anmeldungen nach dem 18. Oktober 2019 können vor der "Winterpause" nicht mehr berücksichtigt werden

Motorrad-Führerprüfungen im Winter 2019/2020

In der Zeit von Anfang November bis Ende März kann der Fall eintreten, dass kurzfristig wegen Schnee oder Eis keine praktischen Prüfungen durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich am entsprechenden Tag vor der Wegfahrt zur Prüfung, ob diese auch wirklich stattfindet.

Von Montag bis Freitag, ab 7.30 Uhr, erteilen wir unter den nachfolgenden Telefonnummern gerne Auskunft über die Durchführung:

Zürich: 058 811 30 00 / Regensdorf: 058 811 50 00 / Winterthur: 058 811 20 00 / Hinwil : 058 811 40 00 / Bassersdorf: 058 811 60 00 / Bülach: 058 811 90 00

Ein Anspruch auf Umtriebsentschädigung besteht nicht, wenn aus obigen Gründen eine praktische Prüfung kurzfristig abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden muss.

Es gilt zu beachten, dass Lernfahrausweise von Motorrad-Kategorien (Gültigkeitsdauer 16 Monate) aus gesetzlichen Gründen nicht verlängert werden können.

Ab 2. März 2015 werden wieder alle praktischen Motorrad-Führerprüfungen durchgeführt.



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