StartseitePrüfung
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Allgemeines zum Prüfungsfahrzeug
Das Fahrzeug muss sich in betriebssicherem Zustand befinden. Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss es mit wintertauglichen Reifen versehen sein. Ist das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet, entscheidet der Verkehrsexperte bei kritischen Strassenverhältnissen (Schnee, Eis auf den ordentlichen Prüfungsstrecken), ob aus Sicherheitsgründen zur Prüfungsfahrt gestartet werden kann. Bei Motorradführerprüfungen beachten Sie die Seite "Winterpause". |
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Neues Merkblatt für Motorradführerprüfungen |
Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug |
Motorradprüfungen werden nur mit zweirädrigen -, der jeweiligen Kategorie (Red.: A1 50-125 Kubik, max. 11 kW. A beschr. max 35.0 kW, A unbeschr. MINDESTENS 35.0 kW) entsprechenden Fahrzeugen abgenommen. Für die Kategorie A oder A beschränkt muss das Fahrzeug zwei Sitzplätze aufweisen. Zubehörteile wie Rückenlehnen, Gepäckträger, Sturzbügel und Seitentaschen erhöhen die Unfall- und Verletzungsgefahr bei der Prüfungsabnahme erheblich. Sie erschweren oder verunmöglichen bei Sturzgefahr oder unzeitiger Wegfahrt aus dem Stillstand das notfallmässige Absteigen. (Red.: Im Zweifelsfall wird empfohlen vorgängig zur Prüfung das Fahrzeug in der Prüfhalle zu zeigen und sich den Namen des Experten, der die Zustimmung gibt, aufzuschreiben) |
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Kürzlich ist im Kt. Zürich beschlossen worden, dass dieser drei-rädrige Motorroller als «zwei-rädriges» Motorrad angesehen und für die Führerprüfung zugelasssen wird
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A1-Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h |
Wird die A1-Prüfung auf einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Fahrzeuge gefahren werden (bitte Angaben im Fahrzeugausweis überprüfen). |
Allgemeine Prüfungsanforderungen |
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Korrekte, weitgehend automatisierte Fahrzeugbedienung |
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Die Anliegen des Umweltschutzes bezüglich Lärm und Abgase berücksichtigende Fahrweise |
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Frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und entsprechendes Verhalten |
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Vorschriftsgemässe Benützung von Fahrbahn und Fahrstreifen |
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Richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren, Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel |
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Differenzierte Fahrweise; den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit |
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Vorausschauendes Befahren von Verzweigungen unter Beachtung angemessener Vorsichtsmassnahmen |
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Verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts |
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Angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinanderfahren |
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Richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen |
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Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer |
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Korrektes und sinnvolles Überholen |
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Den besonderen Verhältnissen bewusstes Befahren von Autobahnen und Autostrassen |
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Beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen Weisungen |
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Selbständiges Fahren nach Wegweisern |
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*) Punkte, die sich auf Autos beziehen |
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*Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle |
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*Wenden mit Benützen einer Einfahrt usw. |
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*Rückwärtsfahren, geradeaus und in Kurven |
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*Parkieren, vorwärts und rückwärts zwischen Fahrzeugen, die im rechten Winkel, schräg oder parallel zum Fahrbahnrand stehen |
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*Ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige Korrekturen |
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