StartseitePrüfung

Allgemeines zum Prüfungsfahrzeug

Das Fahrzeug muss sich in betriebssicherem Zustand befinden. Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss es mit wintertauglichen Reifen versehen sein. Ist das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet, entscheidet der Verkehrsexperte bei kritischen Strassenverhältnissen (Schnee, Eis auf den ordentlichen Prüfungsstrecken), ob aus Sicherheitsgründen zur Prüfungsfahrt gestartet werden kann.
Bei Motorradführerprüfungen beachten Sie die Seite "Winterpause".

Voraussetzung: Verkehrstaugliches Fahrzeug

Wer SO an der Führerprüfung erscheint, hat keine Chance auf die Prüfungsfahrt! Das Mindestprofil eines Motorrad- reifens beträgt 1,6 mm in der Schweiz, also das Doppelte, was der «TWI»-Wert beträgt: Der Hersteller garantiert eine risikofreie Verwendung des Reifens bis zu einer Minima- ltiefe von 0,8 mm - hier ist von der Mittelrille ÜBERHAUPT nichts mehr zu sehen... (A propos «Erster Eindruck vom Prüfungskandidaten»: Man beachte die Befestigung des L-Schildes - beeinflusst ihn wahrscheinlich supergünstig!)

Neues Merkblatt für Motorradführerprüfungen

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Motorradprüfungen werden nur mit zweirädrigen -, der jeweiligen Kategorie (Red.: A1 50-125 Kubik, max. 11 kW. A beschr. max 35.0 kW, A unbeschr. MINDESTENS 35.0 kW) entsprechenden Fahrzeugen abgenommen.
Für die Kategorie A oder A beschränkt muss das Fahrzeug zwei Sitzplätze aufweisen. Zubehörteile wie Rückenlehnen, Gepäckträger, Sturzbügel und Seitentaschen erhöhen die Unfall- und Verletzungsgefahr bei der Prüfungsabnahme erheblich. Sie erschweren oder verunmöglichen bei Sturzgefahr oder unzeitiger Wegfahrt aus dem Stillstand das notfallmässige Absteigen.
(Red.: Im Zweifelsfall wird empfohlen vorgängig zur Prüfung das Fahrzeug in der Prüfhalle zu zeigen und sich den Namen des Experten, der die Zustimmung gibt, aufzuschreiben)

Kürzlich ist im Kt. Zürich beschlossen worden, dass dieser drei-rädrige Motorroller als «zwei-rädriges» Motorrad angesehen und für die Führerprüfung zugelasssen wird

A1-Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

Wird die A1-Prüfung auf einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Fahrzeuge gefahren werden (bitte Angaben im Fahrzeugausweis überprüfen).

Allgemeine Prüfungsanforderungen

Korrekte, weitgehend automatisierte Fahrzeugbedienung

Die Anliegen des Umweltschutzes bezüglich Lärm und Abgase berücksichtigende Fahrweise

Frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und entsprechendes Verhalten

Vorschriftsgemässe Benützung von Fahrbahn und Fahrstreifen

Richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren, Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel

Differenzierte Fahrweise; den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit

Vorausschauendes Befahren von Verzweigungen unter Beachtung angemessener Vorsichtsmassnahmen

Verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts

Angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinanderfahren

Richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen

Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer

Korrektes und sinnvolles Überholen

Den besonderen Verhältnissen bewusstes Befahren von Autobahnen und Autostrassen

Beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen Weisungen

Selbständiges Fahren nach Wegweisern



*) Punkte, die sich auf Autos beziehen

*Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle

*Wenden mit Benützen einer Einfahrt usw.

*Rückwärtsfahren, geradeaus und in Kurven

*Parkieren, vorwärts und rückwärts zwischen Fahrzeugen, die im rechten Winkel, schräg oder parallel zum Fahrbahnrand stehen

*Ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige Korrekturen



Über Pfeil oben rechts «Weiter» zu Definition Motorradstiefel gemäss Str.V.Amt Zürich

«Top» - Zurück zum Seitenanfang, Zurück zu Töff-Prüfung