StartseiteBeratung

Über Pfeil oben rechts «Weiter» zu «Fahren lernen ohne eigene Maschine»

Wieder neues Gesetz ab 1.1.2021

Im Jahr 2003 wurde eingeführt, dass über 25jährige Personen OHNE jegliche Fahrpraxis direkt auf die grossen TÖFFS durften: Vom Velo zum 150PS-Geschoss? Diese Praxis wurde nun im Jahr 2021 wieder abgeschafft, die Einsteiger-Klasse in der EU A2 genannt heisst bei uns A beschränkt auf maximal 35 kW - Für alle Neuerungen: «Klick»e aufs Bild!

Ausweise vor dem 1. April 2003

Vor diesem Stichdatum musste jeder Fahranfänger als Einsteiger einen Lernfahrausweis der Kat. A1 (bis 125 Kubik) lösen. Nachdem er die Grundschulung (2x4 Std.) besucht hatte, gab ihm die Fahrschule eine Bestätigung und er konnte sich zur Führerprüfung anmelden.
Diese Führerprüfung wurde im Kanton Zürich (wie in den meisten anderen Kantonen) mit einem Begleitfahrzeug mit Funkkontakt zum Kandidaten abgenommen.
Neben dem Fahren im Verkehr wurde auch ein Parcours mit Geschicklichkeitsübungen und eine Vollbremsung, evtl. ein Berganfahren geprüft.
Wer seine Prüfung auf einem Roller (Automat) ablegte, bekam einen entsprechenden Eintrag in den Ausweis: Gültig für Fahrzeuge bis 125 Kubik und mit einem automatischen Getriebe. Die Leistung der 125er-Fahrzeuge spielte keine Rolle.
(Die maximale Leistung bei käuflichen 125ern lag am Ende bei 35-40 PS!)

Aufstieg zur grossen Kat. nach 2 Jahren Fahrpraxis

Wer die Prüfung einmal bestanden hatte, musste ab diesem Prüfungsdatum 2 Jahre warten, bis er frühestens den Lernfahrausweis für grössere Maschinen beantragen konnte. Aufgrund der Fahrpraxis kam er in der Regel auch mit einer grösseren Maschine einigermassen zurecht. Viele liessen sich freiwillig vom Fahrlehrer helfen, um sich auf die grosse Prüfung vorzubereiten.
Diese Prüfung, die fast in allen Kantonen durch Aufsitzen auf dem Soziussitz abgenommen wurde, kann man als eigentliche «Meister-Prüfung» (nach den Lehrjahren auf der 125er) bezeichnen. Entsprechend hoch war dann auch das Niveau, das gefordert wurde.
Für diese Kategorie A (mehr als 125 Kubik) gab es bis ins Jahr 2003 kein Obligatorium und das Fahrzeug musste mind. 230 Kubik haben.

Fazit: Kat. A und A1 altrechtlich

Die Kat. A1 war die Einsteiger-Kategorie. Wer einmal eine Prüfung abgelegt hat, war berechtigt, jemanden auf dem Soziussitz mitzuführen, der keinen entsprechenden Motorrad-Führerausweis besass.
Nach 2 Jahren konnte in die Aufsteiger-Kategorie der Kat. A unbeschränkt (weder Leistung noch Hubraum) gewechselt werden und erst nach bestandener Führerprüfung durfte er jemanden ohne den entsprechenden Motorrad-Ausweis mitführen.
Mit der Prüfung war gewährleistet, dass er seinem Job als Verkehrsteilnehmer gerecht werden dürfte, vom Prüfungsexperte abgesegnet.

Ausweise nach dem 1. April 2003

Einsteiger-Kategorie A1 ab 16 Jahren mit 50 Kubik, ab 18 Jahren mit 125 Kubik bei einer maximalen Leistung von 11 kW/15 PS

Einsteiger-Kategorie A bis 25 Jahre mit max. 25 kW, ab 25 Jahre ohne Leistungslimite (egal mit welchem Hubraum) Das Prüfungsfahrzeug

für die Kat. A beschränkt darf maximal 25 kW haben. Das Prüfungsfahrzeug

für die Kat. A unbeschränkt muss mindestens 35 kW haben



Obligatorische Grundschulung: NEU FÜR ALLE !

Für die Kat. A1 ist eine obligat. Grundschulung von 8 Std. vorgeschrieben, für den direkten Einstieg in die Kat. A wird eine obligat. Grundschulung von 12 Std. verlangt.
Wer erst die neue Kat. A1 gemacht hat und dann in die Kat. A aufsteigt, muss laut Gesetz eine obligatorische Grundschulung von 6 Std. (2+4 Std.) absolvieren.
NEU muss die Fahrschule DAS ERREICHEN DER LERNZIELE bestätigen.

Berechtigungen der neuen Kategorien

ohne zusätzliche Prüfung berechtigt eine absolvierte Kat.A1-Prüfung mit einer 50 Kubik-Maschine mit dem 18.Geburtstag automatisch für 125er-Maschinen mit einer max. Leistung von 11 kW (steht im Fahrzeugausweis)

wer bereits den Führerausweis für die Kat. B (Auto) besitzt, bekommt nach der obligat. Grundschulung, sofern die Lernziele erreicht werden, die Berechtigung für die Kat. A1 (max. 11 kW/ 15 PS) ohne Führerprüfung: Die Kat. A1 wird in den Führerausweis in Kreditkartenformat eingetragen.



Empfehlung des erfahrenen Fahrlehrers

Wer von einem Automatik-Fahrzeug auf ein geschaltetes Fahrzeug umsteigt, sollte unbedingt beim Fachmann freiwillig die nötige Anleitung holen: Wer sich schlechte Gewohnheiten zulegt, braucht beim Umstieg in die Kat. A viel länger (=mehr Fahrstunden) um den an der grossen Prüfung geforderten routinierten Fahrstil vorzuzeigen. Dazu gehört in der Regel speziell der erste Teil des Grundkurses (im Langsamfahrbereich) mit der entsprechenden Vorschulung, damit im Kurs selbst wirklich profitiert werden kann.

ohne zusätzliche Prüfung berechtigt eine absolvierte Kat.A-Prüfung mit ursprünglich max. 25 kW (ab 2016 35 kW) nach 2 Jahren Fahren ohne dabei gegen wesentliche Regeln verstossen zu haben (was mit einem Führerausweisentzug geandet würde), den Führerausweis der Kat. A unbeschränkt zu beantragen, ohne dass hiefür eine neuerliche Führerprüfung notwendig ist. Wer vorher den 25.Geburtstag erreicht, kann anlässlich einer Führerprüfung mit einem Fahrzeug von mind. 35 kW die Erlaubnis ohne die zweijährige Wartefrist erlangen. Dafür muss er keine obligat. Grundschulung mehr absolvieren.



Empfehlung des erfahrenen Fahrlehrers

Um sich auf diese neuerliche Führerprüfung vorzubereiten, werden entsprechende Testfahrten, allenfalls auch die Repetition des Grundkurses 1.Teil (Langsamfahrbereich) empfohlen. Wer seinen Kurvenfahrstil nicht bereits für die erste Prüfung ausgefeilt hingekriegt hat, sollte vielleicht nochmals den 3.Teil (Kurvenfahren) wiederholen.

Umschreiben von ALT A1 AUF NEU A beschr. 35 kW

Wer altrechtlich eine 125er-Prüfung (der Lernfahrausweis dazu hätte also vor dem 1.Apr. 2003 ausgestellt und anschliessend eine praktische Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt absolviert werden müssen) absolviert oder in den Führerausweis (PW-Prüfungen vor dem 1.7.1977) eingetragen bekommen hat, darf NEU durch den Umtausch in den Führerausweis in Kreditkartenformat die neue Einsteigerkategorie der Kat. A beschränkt (max. 25 kW, ab 2016 35 kW, Hubraum nicht von Bedeutung) fahren, ohne dass eine Führerprüfung dafür notwendig wäre.

Wer mit dieser «geschenkten» Kat. A beschränkt aufsteigen möchte in die Kat. A unbeschränkt, muss dafür eine praktische Führerprüfung mit einem Fahrzeug von wenigstens 35 kW ablegen. Eine Grundschulung wird nicht verlangt, eine seriöse Vorbereitung auf die Prüfung hin wird aber empfohlen!



Empfehlung des erfahrenen Fahrlehrers

Wer sich auf eine grosse Führerprüfung hin vorbereitet, wendet sich am besten an den Fachmann: Er wird den Weg aufzeigen, was es alles dazu braucht, um im ersten Anlauf diese nicht zu unterschätzende Hürde zu nehmen. Wer nicht bereits eine entsprechende Ausbildung für die «Kleine Prüfung» besucht hat, wird alles von Grund auf lernen müssen - eigene Erfahrungen ohne Schulung stehen dem Fortschritt eher im Weg als dass sie helfen...

Clever und ohne Zeitdruck ...

... absolviert derjenige oder diejenige, die auf freiwilliger Basis mit der auf 25 kW-beschränkten Kat. A-Maschine die Ausbildung von Grund auf macht und danach ein, zwei «Lehrjahre» mit 25 kW einlegt. Durch das fleissige Fahren wird Fahrpraxis angelegt, um dann mit der «geöffneten» Maschine mit voller Leistung den Lernfahrausweis zu lösen und sich mit Testfahrten und allenfalls Nachschulung auf die höhere Hürde vorzubereiten.

Über Pfeil oben rechts «Weiter» zu «Fahren lernen ohne eigene Maschine»

Zurück zu «Mehr über: Tramstrasse 100, Zürich»

Töff, Töff - nüt als Töff !

Direkt zurück zur «Beratung»-Hauptseite

«
TOP» - Zurück zum Seitenanfang

Zurück zu «Frontseite» (Home) wechseln

Zuoberst (beispielsweise über «TOP» - Zurück zum Seitenanfang) auf den Querbalken klicken!
Diese Funktion funktioniert überall und immer

«TOP» - Zurück zum Seitenanfang