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Was der erfahrene Fahrlehrer empfiehlt

Vor jeglicher Investition: Schnupperstunde (1 Doppellektion Einzelunterricht) mit dem Fahrlehrer auf einer kleinen, anfängertauglichen Fahrschul-Maschine ohne Lernfahrausweis auf einem Parkplatz möglich. (Bekleidung durch die Fahrschule)

Wenn diese Schnupperstunde (ev. auch eine zweite) positiv ausfällt, kann an das Bestellen eines Lernfahrausweises gedacht werden. Aber 8-tung! 4 Monate sind schnell vorbei:

Das erste Mal: Sa, 23.Dez. 06 15:22h



Wer zum ersten Mal einen Lernfahrausweis löst

Absolvierter Nothilfekurs (innerhalb der letzten 6 Jahre)

Antrag ans Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons für einen Lernfahrausweis ( Formular als Download)

Anmeldung zur Theorieprüfung (empfohlen: Vorher bei einem Fahrlehrer testen, damit allfällige Defizite aufgedeckt und erklärt werden können)

Verkehrskundekurs: Dieser Kurs (4x2 Std. oder 2x 4 Std. nur Theorie in Gefahrenlehre) muss erst vor der Anmeldung zur Führerprüfung absolviert werden (wird im Leben nur ein Mal verlangt!)



Wer mindestens den PW-Führerausweis besitzt

Antrag ans Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons für einen Lernfahrausweis ( Formular als Download) ACHTUNG! Gültigkeitsdauer von 4 Monaten beachten, während der die Grundschulung absolviert werden muss

Anmeldung zu einer ersten Fahrstunde beim Fahrlehrer mit der eigenen, wenn noch nicht vorhanden, auf einer Fahrschul-Maschine zur Standortbestimmung

Grundschulungskurs (Gruppenunterricht) für Kat. A1 und Kat. A gesetzlich 12 Std. vorgeschrieben. Wer eine alte, laut Gesetzgebung vom 1.4.2003 Kat.A1-Ausbildung mitbringt, muss altrechtlich noch den Teil 3 (4 Std.) absolvieren! Mehr dazu über Pfeil oben «Weiter»

Die Vorbereitung zur Führerprüfung (Prüfung entfällt in der Kat. A1 wenn bereits eine Auto-Prüfung, Kat.B Personenwagen abglegt wurde) ist freiwillig, für einen Prüfungserfolg aber unabdingbar. Dieser Teil der Ausbildung findet im Einzelunterricht mit dem Fahrlehrer auf dem Soziussitz statt.

Anmeldung zur Führerprüfung (Wartefrist in der Regel 3-4 Wochen, zu Ende der Saison aber zum Teil bis 7-8 Wochen)



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Was es zu berücksichtigen gilt

Obligatorische Grundschulung PGS laut Gesetzgebung per 1.1.2021 beträgt in Kat. A1 und A beschr. (unbeschränkte A DIREKT nicht mehr möglich) 3x4 Std. in Kursform.
Voraussetzung für die Grundschulungs-Kurse (Gruppenunterricht): Man muss bereits Töff fahren können, problemlos im Verkehr verkehren und mithalten! Wie man sich dies beibringt, dafür gibt’s kein Gesetz ... (am besten vom 1.Schritt an bei einem erfahrenen Fahrlehrer!)


Führerprüfung: Im Kanton Zürich 2 Kandidaten, 90 min. Dauer! Erster Teil Fahrzeugbeherrschung: Etwa 5 Fahrübungen inkl. Notbremsung aus 50 km/h. Wenn dieser Teil bestanden ist, muss man auf einer etwa 25-30 minütigen Fahrt pro Kandidat beweisen, dass man seine Maschine auch im Verkehr im Griff hat und richtig auf Verkehrssituationen reagieren kann. Dazu gehört insbesondere das routinierte Fahren auf kurvenreicher Strasse und auf der Autobahn. Der Fahrexperte sitzt jeweils einem Kandidaten hinten drauf, was die Prüfung sehr anspruchsvoll macht!

Wie sieht nun das konkrete Vorgehen aus?

Es gibt zwei Varianten für den Anfang ins Auge zu fassen.

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