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Wie oft wurde mir «das grüne L» schon aufgetischt... - ES GIBT KEIN GRÜNES «L» ! Möchtest Du die Wahrheit über das «grüne L» wissen?

Das ist das «grüne L» in Wirklichkeit

Markierungstafeln an schweren Motorwagen
Teils sind diese national vorgeschrieben oder werden von einzelnen Staaten verlangt, in Oesterreich ist es vorgeschrieben und bedeutet:
«Lärmarmes Fahrzeug» Das Fahrzeug besitzt ein "Lärmzertifikat".
Es gelten Ausnahmen vom Nachtfahrverbot in Oesterreich.
(Quelle: Lehrbuch „Der Berufsfahrer“ Ch. Wihler, Chur)



Was bringt die 2-Phasen-Ausbildung wirklich?

Nur wer das erste Mal in seinem Leben ab dem 1. Dez. 2005 einen Lernfahrausweis BEANTRAGT, kommt in die 2-Phasen-Ausbildung.
Also: ALLE die bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis haben, sind NICHT davon betroffen.

Alles zur 2-Phasen-Ausbildung findest Du unter...

Dieser Link führt Dich auf die kompetente Seite von www.auto-fahren-lernen.ch der Fahrschule Markus Krieg: Ich will ALLES wissen ! Führerausweis auf Probe

Kurze Zusammenfassung in der Übersicht

Gilt nur für NEULENKER, egal ob für Auto- oder für Motorrad-FahrerInnen ab 18 Jahren (ohne Kat.A1 50 Kubik)

Die Probezeit dauert 3 Jahre, in welcher keine Verstösse gegen die Verkehrsregeln begangen werden dürfen, die zu einem Führerausweis-Entzug führen

Ein unbefristeter Ausweis erhält, wer die vorgeschriebene Weiterbildung (2x 8 Std) besucht hat

Bei einem Führerausweisentzug wird die Probezeit um ein Jahr verlängert

Bei zweimaligem Führerausweisentzug wie auch bei Nichterfüllen der Weiterbildungspflicht verfällt der Führerausweis über alle erworbenen Kategorien



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Töff, Töff - nüt als Töff !

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