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Sicherheitslinie NEU klar definiert OBV 306.3



Die ursprüngliche Bedeutung einer Sicherheitslinie ist die Trennung des Verkehrs zwischen zwei Fahrtrichtungen. Wer eine Sicherheitslinie überfährt, riskiert mit dem Gegenverkehr zusammen zu stossen. Nützt der Gegenverkehr seinen Raum vollständig aus, riskierte man einen Unfall.
Dann kamen immer mehr zweispurige Strassen auf. Es ist verboten, auf einer Verzweigung die Fahrspur zu wechseln: Entweder vor der Kreuzung - oder nach der Kreuzung, nicht auf der Kreuzung. Im Zusammenhang mit Ampeln gibt es Haltebalken mit Längslinien, die bestimmt keine Sicherheitslinie darstellen. Zwischen Fahrstreifen gibt es aus verkehrstechnischen Gründen «Sicherheitslinien», in Zonen, wo ein Spurwechsel nicht mehr erwünscht oder geduldet wird, die man nicht überfahren darf.
Der Sachverhalt in obiger Darstellung ist der, dass das Statthalteramt Zürich eine sehr rigorose Auslegung betreffend «Überfahren einer Sicherheitslinie» in Grund und Boden vertrat, indem es praxisnahe und verbraucherfreundlichere Auslegungen vor der jeweils höheren Instanz anfocht und Beschwerde einlegte.


Anfrage NR Michael E. Dreher (Autopartei)



Text der Anfrage, Antwort des Bundesrates

Ich kenne Mike Dreher gut und er hat einen unheimlich scharfen Sachverstand und ein Erinnerungsvermögen sondergleichen: So kann er in einer Diskussion mit einem Gegner ihm jeweils Ungereimtheiten «anhängen», weil er ihn mit Zitaten in anderem Zusammenhang konfrontiert. Bei den Politikern gibt es viele, die ihre Fahne in den Wind stellen und je nachdem die Sache vertreten, was ihnen im Moment am meisten nützt. Solch scharfzüngige Politiker würden unserem Land gut tun, denn die Schönfärber-Fraktion bringt uns nicht wirklich weiter.

Fazit: Es gäbe noch mehr Sachverhalte anzufechten

Das Überfahren einer durchgezogenen Linie zwischen zwei Fahrspuren ist also ein Vergehen, das im Ordnungsbussen-Verfahren abgegolten werden kann, ohne dass neben der Busse noch zusätzliche Verfahrenskosten draufgeschlagen werden können. Für einmal obsiegte die Verhältnismässigkeit!

Es stellen sich immer wieder Fragen: Warum kostet ein «Frühstart» an der Ampel 250 Franken - genauso viel, wie jemand, der ein Rotlicht überfährt, das schon seit Sekunden oder Minuten auf Rot steht? Ein Fahrschüler von mir hat eine Busse erhalten, weil er 0.7 Sekunden zu früh losgefahren ist! Beim Überfahren eines Rotlichtes werde, so sagte man mir, erst derjenige erfasst, der bei mehr als 0.6 Sekunden auf «Rot» drüber fährt.
Zum Beispiel wird auch unterschieden, ob jemand am «Stopp» nicht vollständig anhält (Fr. 60.-) gegenüber dem Überfahren eines Stopps in voller Fahrt, was dann Fr. 140.- kosten würde.

Wir verdanken dem Rechsanwalt Claude Angst, der sich nicht gescheut hat, seine Sache bis vors Bundesgericht zu verfechten, was das weltfremde Verhalten der Staatsanwaltschaft Zürich gegenüber Verkehrssündern betrifft und diese nun vom höchsten Gericht in die Schranken gewiesen wurde.

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