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Autobahnvignette 2021 Tipps von moto.ch

Das Portal «moto.ch», welches gemeinsam betrieben wird vom zwei-wöchentlich erscheinenden MotoSport Schweiz und vom monatlich erscheinenden TÖFF-Magazin (unter dem Dach des Galledia-Verlags), hat eine sehr informative Zusammenstellung gemacht zum Thema «Vignette am Töff»: Im Gegensatz zum Auto, wo der Platz für die Vignette ganz genau definiert ist (sichtbar an der Frontscheibe), kann die Vignette bei einem Töff «an einem gut zugänglichen Ort», verdeckt aufgeklebt werden. Mehr dazu findest Du im Artikel auf moto.ch hier


Zum Thema «Autobahn-Vignette»

Diese muss am Motorrad NICHT SICHTBAR angeklebt werden (im Unterschied zum Auto) Es bieten sich Plätze an wie unter dem (aufklappba- ren) Sitz, auf der Innenseite eines leicht zu entfernenden Deckels, an der Klappe des Benzineinfüllstutzens usw.  
   


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Anteil der vignetten-pflichtigen Autobahnen wurde per 1.1.2020 ausgebaut

Per 1.1.2020 wurden viele kantonale Strassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Dies war auch die Begründung der Verkehrsministerin Doris Leuthard, weshalb die Vignette von 40 auf 100 Franken aufschlagen sollte: Doch mit jedem Liter Benzin zahlen wir bereits 30 Rappen in die Kasse der Nationalstrassen, weshalb sollen wir denn noch mehr dafür bezahlen? Es sind ja nachgewiesenermassen vor allem die Inländer (entgegen der Prognosen bei der ersten Volksabstimmung), die den Hauptteil dieser Gebühr in die Bundeskasse bezahlen. Im neusten Abstimmungsdossier wurden die Zahlen konkret genannt: Von den 9 Mio verkauften Autobahn-Vignetten wurden 3,2 Mio an Ausländer verkauft, das entspricht ungefähr einem Drittel: Somit wurden 132 Mio Franken durch die Ausländer beigesteuert, 370 Mio Franken bezahlten also wir alle! (Zahlen 2012)



Dem Initiativ-Kommitee um den rührigen Solothurner Nationalrat Walter Wobmann, seines Zeichen oberster Töff-Fahrer der Schweiz (Präsident der FMS, welche die Rennhoheit der FIM in der Schweiz vertritt) war es zu verdanken, dass wir darüber abstimmen konnten. Entgegen aller Parteien, die für eine Erhöhung dieser Abgabe waren, lehnte aber das Schweizervolk bei einer Stimmbeteiligung von 53,6% die Änderung mit ab: Die Ja-Stimmen betrugen nur 39,5%, das entspricht 3/5 der Stimmen waren gegen die Erhöhung der Vignettengebühr.

Nach der Abstimmung hiess es, dass jetzt die 400 km Nationalstrassen der Kantone nicht zum Bund wechseln könnten, weil dadurch die Finanzierung fehle. Aber am 1.1.2020 wurden diese Strassen trotzdem dem Bund zugeteilt.

Die neu-zugeteilten und inzwischen ebenfalls abgabe-pflichtigen (vorher kantonalen) Nationalstrassen hier als PDF [2'952 KB] -Download

Neue Karte ab 1.1.2020 der vignettenpflichtigen AB



Vignette 2011: SILBER-GRAU

Zum Thema Vignette gabs eine Pressemitteilung [14 KB] der IG-Motorrad

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Ab 1.1.12: Busse f.fehlende Vignette nun Fr. 200.-

Nun ist es definitiv: Wer auf einer Autobahn bzw. Autostrasse fährt ohne gültige Vignette, wird ab dem 1. Januar 2012 mit 200 Franken zur Kasse gebeten! Wenig bekannt ist, dass noch längst nicht alle Autobahnen oder Autostrassen der Vignettenpflicht unterliegen. Kantonale Autobahnen, die nicht zum Nationalstrassennetz des Bundes gehören, dürfen ohne Vignette befahren werden. Ebenfalls, wenn es sich um eine Prüfungsfahrt handelt.

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Referendum gegen die Erhöhung auf 100.-

Die Zeit für das Referendum läuft: Wenn wir nicht wieder dasselbe Debakel wie mit der Motorrad- und Roller-Initiative erleben wollen, dann braucht es den Einsatz ALLER! Mit dem Link [512 KB] auf obiges Bild kannst Du das PDF des Referendumskomitees herunterladen, mit einem Klick auf das Bild unten bekommst Du das PDF [502 KB] des Referendumsbogens direkt zum Ausdrucken!
Mehr zum Thema auf MEINER HOMEPAGE: hier
Mehr zum Thema auf der Homepage des Referendumskomitees www.referendum-autobahnvignette.ch hier 


Busse bleibt vorläufig bei 100 Franken

Bern, 08.01.2010 - Einige Medien haben irrtümlicherweise berichtet, dass sich die Busse für ungültige oder fehlende Autobahnvignetten 2010 von 100 auf 200 Franken erhöhe. Die Busse bleibt jedoch für Vignettenvergehen vorläufig bei 100 Franken; eine Erhöhung tritt voraussichtlich erst ab 2011 in Kraft.

Das Parlament hat das neue Nationalstrassenabgabegesetz noch nicht verabschiedet. Die Meldung einer Bussenerhöhung für fehlende oder ungültige Autobahnvignetten ist daher verfrüht. Mit einer Erhöhung des Bussbetrags ist voraussichtlich erst ab 2011 zu rechnen.
Die Abgabe muss für das ganze Kalenderjahr bezahlt werden und wird nicht rückerstattet. Die Vignette gilt für die Zeit vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr. Demzufolge ist für Fahrten auf Nationalstrassen erster und zweiter Klasse (Autobahnen und Autostrassen) ab dem 1. Februar 2010 die neue Vignette anzubringen.

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