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Für Nicht-PW-Ausweisinhaber

Absolvierter Nothilfekurs (max. 6 Jahre zurück), Theorieprüfung (max. 2 Jahre gültig)

Voraussetzungen für den Erwerb des Lernfahrausweis

Für alle, die mindestens den PW-Führerausweis (Kat. B) besitzen:

Formular* für Antrag zum Lernfahrausweis der Kat. A unbeschränkt (nur möglich für alle, die mehr als 25 Jahre alt sind) mit Kopie des Führerausweises (zur Identitätskontrolle ausreichend), Augentest bei einem Augenoptiker sowie eine farbige Passfoto neueren Datums ans Strassenverkehrsamt des Wohnkantons senden. Der Lernfahrausweis ist vorerst 4 Monate gültig. In dieser Zeit muss der nächste Punkt erfüllt werden, dann verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.

Obligatorische Grundschulung laut Gesetz 3x 4 Std. in Kursform (Gruppenunterricht), Voraussetzung für diese Kurse: Man muss bereits Töff fahren können, problemlos im Verkehr verkehren und mithalten! Wie man sich dies beibringt, dafür gibt’s kein Gesetz ... (am besten vom 1.Schritt an bei einem erfahrenen Fahrlehrer!)

Führerprüfung: Im Kanton Zürich bei 2 Kandidaten Prüfungs-Dauer 90 min.! Erster Teil Fahrzeugbeherrschung: Etwa 5 Fahrübungen inkl. Notbremsung aus 50 km/h. Wenn dieser Teil bestanden ist, muss man auf einer etwa 25-30 minütigen Fahrt pro Kandidat beweisen, (wenn einer im Teil 1 bereits ausfällt, für den 2.Kandidat ganze Dauer von etwa 50-60 Minuten!) dass man seine Maschine auch im Verkehr im Griff hat und richtig auf Verkehrssituationen reagieren kann. Dazu gehört insbesondere das schnelle Fahren auf kurvenreicher Strasse und auf der Autobahn. Der Fahrexperte sitzt jeweils einem Kandidaten hinten drauf, was die Prüfung sehr anspruchsvoll macht!

Was der erfahrene Fahrlehrer empfiehlt: Das richtige Vorgehen, um mit Freude und Spass das Töfffahren zu erlernen.

VVor jeglicher Investition: Schnupperstunde (1 Doppellektion Einzelunterricht) mit dem Fahrlehrer auf einer kleinen, anfängertauglichen Fahrschul-Maschine ohne Lernfahrausweis auf einem Parkplatz möglich. (Bekleidung durch die Fahrschule)

Wenn diese Schnupperstunde (ev. auch eine zweite) positiv ausfällt, kann an das Bestellen eines Lernfahrausweises gedacht werden. Aber 8-tung! 4 Monate sind schnell vorbei: So gibt es zwei Varianten, den Anfang ins Auge zu fassen.

Variante A: Der Fahrschüler macht die Grundschulung auf der Fahrschulmaschine, welche sich gut eignet, das Fahren zu erlernen, je nach Körpergrösse, Körpergewicht eine Maschine von etwa 250 bis 750 Kubik. Wenn er/sie einigermassen fahren kann, kommt die Evaluation der eigenen Maschine, in dem man nach eingehender neutraler Beratung durch den Fahrlehrer sich auf eine Fahrzeuggruppe beschränkt und die verschiedenen Möglichkeiten ausprobiert mit Probefahrten bei verschiedenen Motorradhändlern.

Variante B: Eine Maschine ist schon vorhanden oder die Wahl ist bereits getroffen, so steht am Anfang eine Standortbestimmung damit beim Fahrlehrer (Doppellektion im Einzelunterricht): Es hat keinen Sinn, zu früh in die Obligatorische Grundschulung einzutreten, da dann die Voraussetzungen für das erfolgreiche Lernen nicht gegeben sind. Stürze, «sich den Aufgaben nicht gewachsen fühlen» sind schlechte Begleiter in den brenzligen Situationen, die innerhalb dieser Fahrkurse verlangt werden. Der erfahrene Fahrlehrer kennt «1000 Tricks & Tipps», wie man auftauchende Probleme beim Anfahren, Anhalten oder in engen Kurven meistern kann! Die nötige Zeit, die es braucht, sie zu lösen, steht aber im Gruppenunterricht nicht zur Verfügung: Deshalb eine gute Vorbereitung ist immens viel wert!

Fahrunterricht im Einzelunterricht (freiwillig) Um auf die Probleme des Fahrschülers, der Fahrschülerin einzugehen in der Fahrzeugbedienung (anfahren – anhalten, schalten, rechtzeitige Zeichengabe und wiedereinstellen von dieser, Bewältigung der Kurvenfahrt in langsamen, engen Kurven und das Einschätzen und Befahren von weiten schnellen Kurven) und nicht die Probleme der Gruppe einzugehen, spielt sich die Fahrausbildung im Einzelunterricht mit dem Fahrlehrer hinten drauf ab.

Das Programm geht vom Quartierfahren über den Stadtverkehr bis hin zur Überlandfahrt und Autobahn fahren. Das sind alles wesentliche Bestandteile einerseits für das sichere Beherrschen des Zweirades, aber auch der Schlüssel zur eigenen Fahrsicherheit und zum Fahrspass, der dann später auch z.B. in der Gruppe genossen werden kann. Diese Themen sind Bestandteil der Führerprüfung: Wie man sich aber dafür vorbereitet (möglichst gut!) ist jedem selbst überlassen, da das Gesetz es der Verantwortung eines jeden einzelnen überlässt. Nur wer zwei Mal die Führerprüfung nicht bestanden hat, muss sich durch einen Fahrlehrer ausbilden lassen und dieser muss bestätigen, dass sie/er lückenlos und fertig ausgebildet ist, bevor die Zulassung zur dritten (und letzten) Prüfung erteilt wird.

Bekleidung: In der Einführungstheorie für den Fahrzeugbeherrschungskurs wird ausgiebig auf dieses Thema eingegangen: Viele nützliche Tipps, auch wo man gut beraten und günstig einkaufen kann. Diese Theorie kann auch vorher besucht werden. (Jahresplan beachten)

Fahrzeug: Die Wahl des ersten Fahrzeugs ist für eine glückliche Töff-Karriere von überaus grosser Bedeutung. Grundsätzliches wird ebenfalls in der Einführungstheorie erklärt, die Maschine muss zur Person passen: Kleine und Leute mit kurzen Beinen versuchen es besser mit einer Maschine, auf der sie bequem mit beiden Füssen den Boden erreichen als auf dem Hochsitz einer Enduro ... !( Ich selbst bin viel im Gelände mit solchen Maschinen unterwegs, auch da geht mir ab und zu «der Boden aus» - nur meine Maschine ist etwa 150 kg schwer und geschützt, dass nichts kaputt geht, von den Schrammen, die sie von vorne bis hinten zieren einmal abgesehen! Meine Fahrpraxis ist inzwischen 31 Jahre, davon die letzten 17 Jahre regelmässig im Gelände!) Auch die Gewichtsverteilung ist massgeblich beteiligt: Schwere Maschinen mit einem tiefen Schwerpunkt (z.B. Chopper) lassen sich leichter «händeln» (manöverieren) als z.B. schwere Reiseenduros, haben dafür aber ihre Tücken in enggefahrenen Kurven, wenn man es noch nicht so gut kann … Fahrzeug-Gewicht: Leicht ist besser!

Zum Thema Motorrad-Fahrschule: Ab 1993, seit es die obligatorischen Grundschulungskurse gibt, ist mancher Autofahrlehrer, der mit Töff «überhaupt nichts am Hut» hat, auf das Züglein aufgesprungen. Was ich von einem Fahrschüler verlange, kann ich jederzeit auf dessen Maschine vorzeigen. Es gibt Fahrlehrer, die zeigen alle Übungen auf ihrer eigenen Maschine, da sie sich sonst blamieren könnten! Du tust gut daran, dir einen Fahrlehrer oder eine Fahrlehrerin auszusuchen, die dies nicht nur beruflich, sondern auch intensiv hobbymässig betreibt: Dann bist du sicher, dass er/ sie weiss, wovon gesprochen wird. Ich bin der erste (und bisher einzige) Fahrlehrer der Schweiz, der ausschliesslich nur noch Motorradfahrschule erteilt, und dies seit 1987! Neben den vielen Tausend Kursteilnehmern habe ich auch hunderte von Fahrschülern von den ersten Schritten bis zur abgeschlossenen Führerprüfung begleitet! Meine Fahrstunden finden ausnahmslos vom Soziussitz aus statt: Ich kann mir dabei keine Fehler leisten! (Schicksalsgemeinschaft)

Urs Tobler, Tramstrasse 100, 8050 Zürich-Oerlikon, 01 313 13 33, Fax 311 72 35

Privat: Im Trübacker 5, 8600 Dübendorf, 01 821 22 78 (abends bis 22 Uhr mögl.)



1.Schritt: Den richtigen Lernfahrausweis bestellen

Formular* für Antrag zum Lernfahrausweis der Kat. A unbeschränkt (nur möglich für alle, die mehr als 25 Jahre alt sind) mit Kopie des Führerausweises (zur Identitätskontrolle ausreichend), Augentest bei einem Augenoptiker sowie eine farbige Passfoto neueren Datums ans Strassenverkehrsamt des Wohnkantons senden. Der Lernfahrausweis ist vorerst 4 Monate gültig. In dieser Zeit muss der nächste Punkt erfüllt werden, dann verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.

Obligatorische Grundschulung laut Gesetz 3x 4 Std. in Kursform (Gruppenunterricht), Voraussetzung für diese Kurse: Man muss bereits Töff fahren können, problemlos im Verkehr verkehren und mithalten! Wie man sich dies beibringt, dafür gibt’s kein Gesetz ... (am besten vom 1.Schritt an bei einem erfahrenen Fahrlehrer!)

Führerprüfung: Im Kanton Zürich 2 Kandidaten,: 90 min. Dauer! Erster Teil Fahrzeugbeherrschung: Etwa 5 Fahrübungen inkl. Notbremsung aus 50 km/h. Wenn dieser Teil bestanden ist, muss man auf einer etwa 25-30 minütigen Fahrt pro Kandidat beweisen, dass man seine Maschine auch im Verkehr im Griff hat und richtig auf Verkehrssituationen reagieren kann. Dazu gehört insbesondere das schnelle Fahren auf kurvenreicher Strasse und auf der Autobahn. Der Fahrexperte sitzt jeweils einem Kandidaten hinten drauf, was die Prüfung sehr anspruchsvoll macht!

Töff, Töff - nüt als Töff !

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