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Der Shutdown lässt plötzlich Zeit haben und landauf, landab kommen Zeichen von grosser Kreativität. Hier ein paar Beispiele! Weitere sind erwünscht, sende mir ein Mail an urs.tobler (at) datacomm.ch

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So sieht Mitgliederservice aus im ZFV!

Lieber Willi, es ist unglaublich wie schnell Du immer bist! Ein ganz herzliches «Dankeschön» - das Mail kam herein an AUFFAHRT! 



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Die Medienmitteilung vollständig als PDF-Download hier [137 KB]  


Als erste Reaktion schrieb ich ein - etwas aufgebrachtes - Mail an Willi Wismer: Auszüge daraus

Titel des Mails: WILDWEST vorprogrammiert




Massnahmen im rollenden Verkehr: Wehe, wenn ...

Wer nicht macht was (neu) Gesetz ist, wird mir Ordnungsbusse betraft! Klare ansage, nicht? Auto- und Töff-Fahrer werden IMMER zur Kasse gebeten! 



NEU wird das Rechtsabbiegen an einer Ampel bei Rot erlaubt! Richtig, bei ROT dürfen Velofahrer UND Mofa-Fahrer UND auch alle E-Bike-Fahrer abbiegen, auch wenn die Ampel auf ROT steht - sofern dies entsprechend signalisiert ist!

Wie war das mit den Einbahnstrassen? Richtig, Velofahrer und Mofa-Fahrer dürfen in einer Einbahnstrasse entgegen der Fahrtrichtung fahren - sofern dies entsprechend signalisiert ist! Hiezu wurde extra ein neues Signal geschaffen. Doch der Alltag lernt uns, dass sich die Velo-Fahrer darum foutieren, ob es die Signalisation erlaubt - sie fahren einfach, ob es gestattet ist oder nicht, und, wenn nötig weichen sie auf das Trottoir aus! Und das Trottoir wird ja jetzt auch geöffnet für über 7jährige Kinder - sofern es keinen Radweg oder keinen Radstreifen hat. Würde diese Regel AUSSERORTS gelten, dann würde ich es ja im Sinne der Verkehrssicherheit begrüssen, aber so werden die Trottoirs noch unsicherer für alle jene Fussgänger, die wir gerade eben mit über 60 Milliarden vor dem Corona-Tod gerettet haben!!! 



Weitere Massnahmen zugunsten der Velofahrer

Sogenannte «Schnellstrassen» für Velofahrer wurden in Zürich bereits eingerichtet, sie wurden aber wieder abgeschafft, denn die Velofahrer fahren sowieso den kürzesten Weg, selbst wenn sie die Autofahrer auf den Hauptachsen behindern, so z.B. an der Rämi- und Universitätsstrasse, die mit Velorouten einfach umfahren werden könnten.

Nun sollen sie in Tempo 30-Zonen eingerichtet werden, wo dafür extra Rechtsvortritt zu ihren Gunsten aufgehoben werden soll, in Gebieten, wo es nur ausnahmsweise Fussgängerstreifen haben sollte! Welche Velofahrer fahren denn Tempo 30, wenn es bergab geht oder wenn sie mit elektrischer Unterstützung auf einer vortrittsberechtigten Velostrasse schneller fahren können? Da sie ja über keinen Tacho, und nachts über kein Licht - wenigstens viele von ihnen - verfügen, kann man sie ja für das Schnellfahren auf der extra für sie eingerichteten «Schnellstrasse» auch nicht dafür büssen ...

Es werden zwar keine Schilder aufgestellt, - deren hat es eh viel zu viel - sondern grossflächige Piktogramme auf der Fahrbahn! Halleluja, bei Regen und Schnee noch mehr Gleitfallen als sonst schon, wie beispielsweise die grossflächigen E_-konformen Gleitflächen bei Schulhäusern in der Tempo 30-Zone, wo ja sowieso alle langsam fahren sollten. Wegen der schnellfahrenden Velofahrer werden dann wohl Tempo 20-Strecken eingerichtet in der Umgebung von Schulhäusern! 






Weitere Massnahmen im Strassenverkehr

Über das «Alkohol-Ausschanksverbot» an Autobahnraststätten kann man geteilter Meinung sein, im Prinzip ist jeder eigenverantwortlich. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger der Kat. BE ist in der EU für entsprechende Gespanne auf 100 km/h angehoben worden, die Schweiz passt sich an.
Dass nun auch Zweiräder beim Parkieren zur Kasse gebeten werden, ist höchst unerfreulich. Vor allem weil das Parkieren für motorisierte Zweiräder seit der Einführung des Trottoirparkierverbots im Jahr 1989 nie gelöst worden ist. Es ist total motorradfeindlich - im Gegensatz zu all den velo-freundlichen Änderungen! 


Parkgebühren nun auch für motorisierte Zweiräder





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Mit diesem LINK landest Du jeweils auf den neusten Weisungen, die vom ASTRA herausgegeben wurden! 


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