Auch ich bin Töff-Fahrlehrer. Dieser Fahrlehrer war ein guter Freund. Seit 2003 das Gesetz geändert wurde, dass man ab 18 Jahren direkt auf einem grossen Töff lernen darf, im Gegensatz zur Lösung seit 1977 bis 2003, als jeder erst auf einer 125er-Maschine während zweier Jahre (ab Prüfungsdatum) Fahrerfahrung sammeln musste, bevor er einen Lernfahrausweis für die grossen Maschinen bekam, bin ich mehr gestürzt als in den 20 Jahren Fahrschulpraxis davor. Dass nun ausgerechnet er sein Leben bezahlen musste, tut mir noch viel mehr weh. Die Väter dieser neuen Gesetzgebung hinterlassen eine blutige Spur...
Urs Tobler, 1.NUR-Töfffahrlehrer der Schweiz |