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Typologie der Motorräder |
Wer von Motorrad und Motorrollern (Scootern) noch nichts versteht, hat Mühe mit Begriffen wie «Strasse», «Sport», «Enduro», usw. anzufangen. Deshalb empfehle ich dir den Besuch auf der Homepage der Importeure, wo eine feine Typologie aller Motorräder & -roller aufgelistet ist! |
Typologie der Motorradfahrer/-innen |
Ein Versuch (ebenfalls auf der Seite der Importeure) die verschiedenen Töff-Fahrer in eine Liste zu bringen... Schau Dir das Resultat am besten selbst an! Seite existiert nicht mehr - wahrscheinlich sind die Töff-Fahrer/innen zu INDIVIDUELL ;-)
Link zur Seite der Importeure: www.motosuisse.ch |
Unfälle passieren VOR dem Fussgängerstreifen |
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Fussgänger-Vortritt |
Wann hat ein Fussgänger am Fussgängerstreifen Vortritt, wann nicht?
Prinzipiell hat der Fussgänger am Fussgängerstreifen IMMER Vortritt. Er darf jedoch nicht überraschend den Fussgägerstreifen betreten. Vor dem Betreten des Fussgängerstreifens muss er sich vergewissern, dass die Fahrzeugführer anhalten können. «Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.» (VRV Art. 47, Abs. 2)
Wann muss ein Fahrzeugführer dem Fussgänger den Vortritt lassen?
Prinzipiell muss der Fahrzeugführer (beispielsweise auch die Velofahrer) jeder Person am Fussgängerstreifen den Vortritt lassen, wenn dieser die Strasse auf einem Fussgängerstreifen überqueren will.
Mehr dazu mit einem Klick aufs Bild oben oder hier |
Wenig bekannt: Bei dichtem Verkehr... |
«Bei dichtem Verkehr haben die Fussgänger auf dem Streifen rechts zu gehen und die Fahrbahn möglichst in Gruppen zu überschreiten.» VZV Art. 47, Abs. 4
Frage: Was ist dichter Verkehr, wann kann ein Fahrzeugführer gebüsst werden, der Einzelpersonen nicht den Vortritt gewährt???
Das neue Fussgängerrecht, ohne Ankündigung durch Handzeichen oder durch Betreten des Streifens, den Vortritt am Fussgängerstreifen auszuüben, hat mehr Fragen aufgeworfen denn Probleme mit dem Vortritt gelöst - da helfen auch keine Nachbesserungen, Fahrzeugführer noch einfacher zu büssen bei Fehlverhalten. Am besten und klarsten wäre es, den Fussgängern vorzuschreiben, ihre Absicht anzuzeigen - dann wären wir wieder da, wo wir vorher waren, als alles klar geregelt war: Vor der Einführung des neuen Rechtes!!! |
Töff, Töff - nüt als Töff ! |
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