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Neue Bussen am Fussgängerstreifen

«Vereinfachte Durchsetzung der Rechte von Fussgängern an Fussgängerstreifen

Das Nichtgewähren des Vortritts an Fussgängerstreifen kann neu im Ordnungsbussenverfahren (Fr.140.-) geahndet werden, wenn keine Gefährdung der Fussgänger vorliegt.»

Ein Rechenbeispiel: A fährt vorbei weiter

Ein Fahrzeug fährt mit 50 km/h innerorts. Dabei legt es rund 15m/sec zurück. Fussgänger bewegen sich auf dem Trottoir in der Nähe eines Fussgängerstreifens. Niemand weiss zum jetzigen Zeitpunkt, ob sie auf dem Trottoir am Fussgängerstreifen vorbeigehen oder im Sinn haben, den Fussgängerstreifen zu benützen.

Jetzt passiert's: 50 m vor dem Fussgängerstreifen

Das Fahrzeug befindet sich noch 50 m weit entfernt vom Fussgängerstreifen. Die Fussgänger stocken, drehen ab in Richtung des Fussgängerstreifens, ohne jedoch ihn zu betreten.
Fahrer A fährt unvermindert weiter: Für ihn wäre es riskant, eine Bremsung auf diese Distanz einzuleiten. Nach gut drei Sekunden hat er die Stelle passiert und die Strasse ist frei für die Fussgänger, auf dem Streifen hinüberzugehen.

Den Polizisten ausgeliefert

Der Vorfall wurde von einer entgegenkommenden Polizei-Patrouille beobachtet und die Polizisten haben das Gefühl, dass der Autofahrer hätte anhalten können. Sie wenden ihr Fahrzeug, verfolgen ihn (wenn möglich mit Blaulicht und bringen noch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr), um ihn nach neuem Recht für sein falsches Vergehen zu büssen.

Der Autofahrer rechtfertigt sich - ohne Erfolg!

Der Autofahrer zeigt seine Ausweise, rechtfertigt sein Vorgehen damit, dass es zu gefährlich gewesen wäre, anzuhalten, da er mit einer starken Bremsung den nachfolgenden Verkehr hätte gefährden können. Da ihm aber niemand folgte, gehen die Polizisten nicht auf seine Rechtfertigung ein. Wenn er nicht zahlen wolle, würden sie Anzeige erstatten und dann kostet es ihn wesentlich mehr mit Richterspruch und Postzustellgebühr, usw. So bleibt ihm nichts anderes, als die Fr. 140.- zu bezahlen. Dies ist beispielsweise ein Fünftel seiner monatlichen Ausgaben, die er neben Wohnungsmiete, Krankenkasse, feste Rechnungen wie Telefon, Strom, Versicherungen usw. noch übrig hat. Zahlen oder dann noch mehr fürs gleiche zahlen, ist schwierig abzuschätzen. Richterlicher Freispruch: sehr unwahrscheinlich!!!

Jetzt passiert's: 50 m vor dem Fussgängerstreifen

Das Fahrzeug befindet sich noch 50 m weit entfernt vom Fussgängerstreifen. Die Fussgänger stocken, drehen ab in Richtung des Fussgängerstreifens, ohne jedoch ihn zu betreten.

2.Rechenbeispiel: Fahrer B bremst

Fahrer B bremst ab: Es vergehen mehrere Sekunden, bis sein Fahrzeug stillsteht. Die Fussgänger warten ab, bis sie sicher sind, dass der Fahrer ihnen den Vortritt wirklich lässt, treten auf die Strasse hinaus, warten auf Höhe des Fahrers nochmals, um sicher zu gehen, dass das stillstehende Fahrzeug von keinem nochfolgenden überholt wird und überqueren dann die Strasse.

Durch sein Verhalten, auf diese kurze Distanz so plötzlich zu bremsen, hat Fahrer B inkauf genommen, dass ihm ein nachfolgendes Fahrzeug mangels Aufmerksamkeit (statistisch gesehen das höchste Verkehrssicherheitsrisiko) ins Heck fährt, dabei seine Unversehrtheit aufs Spiel gesetzt (Schleudertrauma) und riskiert, dass ihn ein nachfolgendes Fahrzeug (verbotenerweise) überholt und die Fussgänger dadurch in eine lebensbedrohliche Situation kommen.
Rein rechnerisch gesehen hat der Vorgang der Fussgänger, die Strasse ungefährdet zu überqueren, drei Mal länger gedauert.

Sinnvoll - aber nicht gesetzeskonform

Das Verhalten des Fahrers A hat den Fussgängern die Möglichkeit verschafft, nach gut 3 Sekunden die Strasse ungefährdet zu überqueren. Dabei hat er aber nach neuem Recht eine Busse riskiert.

Wenig sinnvoll - aber gesetzeskonform!

Fahrer B hat mit seinem Verhalten sich selbst und den nachfolgenden Verkehr erheblich gefährdet und auch für die Fussgänger eine nicht unerhebliche Gefahr gebildet - auch hat der Vorgang, die Strasse zu überqueren, drei Mal länger gedauert.

Gesetz an der Realität vorbei!

Aber, er hat sich laut dem Gesetzgeber korrekt verhalten und wird garantiert nicht gebüsst.

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Töff, Töff - nüt als Töff !

Was steht im Gesetz zum Thema «Vortritt am Fussgängerstreifen»

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