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Unfälle passieren VOR dem Fussgängerstreifen

Fahrschüler von 81-jährigem Autolenker angefahren

Mein Fahrschüler Simon, der kurz vor seiner Töff-Prüfung (Kat. A beschr. 25kW) stand, wurde 10 Tage vor seinem Prüfungstermin vor dem Fussgängerstreifen an der Strecke vom Escher Wies-Platz zur Europabrücke ("Am Wasser") angefahren. (Foto: mit Simons Handy-Kamera durch Rettungssanitäter auf dem Unfallplatz geschossen)

Die Unfall-Folgen

Fazit: Simon landet mit der Ambulanz im Spital, wird ca. 10 mal geröngt (Resultat: Riss im linken Sprunggelenk - mit diesem Fuss ist er beim Stillstand abgestanden) und durch den Tomografen gezogen (Gefahr wegen innerer Verletzungen) mit gottlob gutem Ausgang.
Nach einem Tag darf er das Spital mit "dickem Fuss" und einigen Prellungen verlassen. Sein Glück: Die Maschine war nicht mit Topcase ausgerüstet, er war (bis auf die Militärschuhe) perfekt ausgerüstet. Ohne Rückenpanzer, wer weiss, was dann geschehen wäre...
Meine "kleine Varadero", die er zu dieser Zeit fuhr, wurde von der Versicherung als Totalschaden erklärt und ausbezahlt. Das Auto, auf wessen Motorhaube Simon mit Schwung gelandet war und mit dem Helm die Windschutzscheibe massiv eingeschlagen hatte, trug grosse Schäden davon, wie auf der Foto oben zu sehen ist.

Als Verkehrserzieher stelle ich mir immer die Frage, wie hätte dieser Unfall vermieden werden können? Deshalb wollte ich von Simon den genauen Unfallhergang erfahren. Im ersten Schock am Telefon aus dem Spital hatte er noch wesentliche Erinnerungslücken.

Aussagen zum Unfallhergang

Simon kam in der Tempo 50-Zone angefahren und erblickte frühzeitig den Fussgänger am Streifen, der links am Strassenrand wartete.
Er bremste seinen Töff ab und kam vor dem Streifen zum Stehen, d.h. er hatte den Fuss bereits am Boden, als er
ganz plötzlich einen gewaltigen Schlag von hinten verspürte und nur noch den Himmel durch das Helmvisier vor sich sah, ein paar Augenblicke später bemerkte er den Asphalt unter sich.
Nachdem ihm klar wurde, was passiert war und keine ernsten Verletzungen spürbar waren, stand er auf und stellte fest, dass er mehrere Meter hinter dem Fussgängerstreifen neben der Maschine auf dem Boden zum Liegen gekommen war. (auf dem Bild links unten).
Ein 81-jähriger Autofahrer fuhr praktisch in vollem Tempo (nach seiner Aussage mit ca 40 km/h) von hinten in den stillstehenden Töff. Offenbar ist er noch in die Bremsen gestiegen, doch es reichte nicht mehr. Entweder hatte er ihn übersehen oder dann hat er nicht rechtzeitig reagiert. Bei der Polizei gab er an, zu nahe aufgefahren zu sein. Die Schäden am Auto sprechen für sich...

Aussagen zur Situation am Fussgängerstreifen

Im Moment des Aufpralls stand der Fussgänger noch auf der linken Strassenseite auf dem Trottoir. Ein Autofahrer auf der Gegenseite hatte bereits abgebremst, stand zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht still. An und für sich hätte also Simon noch problemlos durchfahren können, ohne den Vortritt des Fussgängers zu behindern. Dann hätte er nicht sich, allenfalls den Fussgänger in Gefahr gebracht, wenn der 81-jährige nicht darauf reagiert hätte. Nur ist anzunehmen, dass der Fussgänger nicht vor das ungebremste Fahrzeug auf der zweiten Fahrbahnhälfte gelaufen wäre, da er sich, nachdem das Auto von links angehalten hatte, bestimmt auch nach rechts geblickt hätte, bevor er sich über die Strasse wagte.

Opfer des neuen Fussgängerstreifenrechts?

Das Verhalten Simons gegenüber dem Fussgänger war gesetzeskonform.
In der VZV, in Art. 6 im Abs. 1 besagt das Gesetz, dass ein Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren muss, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will. Weiter: Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.
Simon hat sich also rechtens benommen, mit dem Fazit, dass er anschliessend als Unfallopfer im Spital landet!

Hätte der Unfall verhindert werden können?

Der Unfall selbst konnte durch Simon nicht verhindert werden: Er war das Opfer eines anderen Verkehrsteilnehmers, der sich nicht korrekt verhalten hat. In dem Moment, wo Simon vor dem Fussgängerstreifen stand, hätte ihn kein Verhalten dafür retten können, nicht abgeschossen zu werden.

Bleibt also nur noch die Aussage übrig, dass sich Simon nicht in diese Situation hätte manöverieren können. Wenn er nämlich nicht gebremst und angehalten hätte, wäre er auch nicht durch den nachfolgenden Autofahrer über den Haufen gefahren worden.
Der Fussgänger selbst hätte durch das Nichtanhalten weder früher noch später über den Streifen gehen können, da Simons Gegenverkehr ja noch gar nicht angehalten und dadurch den Streifen noch gar nicht frei gegeben hatte.

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